Das Berliner Landgericht gab der Klage des Sängers auf Unterlassung mit Hinweis auf die Privatsphäre statt, bestätigte eine Sprecherin am Freitag einen Bericht der Berliner Zeitung. Das Foto war in einer Berliner Boulevardzeitung unter der Überschrift So strippte und kickte der Popstar gedruckt worden.
Williams hatte den Angaben zufolge vor seinem Auftritt im Berliner Olympiastadion das Jahn-Stadion in Prenzlauer Berg für ein privates Fußballspiel gemietet. Er habe bewusst das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit veranstaltet und die Presse nicht informiert, stellte die Kammer in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag fest. Weil die Umkleidekabinen gesperrt waren, musste sich der Star am Rande des Spielfeldes umziehen, nicht ahnend, dass er in Unterwäsche von einem Fotografen mit Teleobjektiv abgelichtet wurde.
Das Argument der Anwälte des Blattes, Williams ziehe sich auch auf der Bühne gelegentlich aus, wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass der Sänger in diesem Fall aber die Privatsphäre gewählt habe. Williams hatte bewusst und absolut gewollt den Ort der Abgeschiedenheit gewählt und fühlte sich völlig unbeobachtet, sagte eine Mitarbeiterin der Pressestelle. Es sei für jedermann erkennbar gewesen, dass der Sänger die Abgeschiedenheit wollte, urteilte das Gericht und untersagte der Zeitung, die Bilder weiter zu veröffentlichen.
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