RLB NÖ-Wien zahlt nicht offengelegte Provisionen zurück

Die RLB-NÖ wird Anspruchsberechtigten einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten. Für die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Lösung ist aber bis Jahresende die Anmeldung an der Sammelaktion des VKI unter erforderlich. Der VKI hat sich bereits früher mit anderen Banken außergerichtlich auf eine Rückerstattung von Bestandsprovisionen geeinigt.
(APA)
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