Rights and Duties of Tenants in Vienna

Especially in Vienna's tightly regulated housing market, it is important for tenants to know what is allowed, what is not – and when they can stand up against unfair conditions. This article provides a compact overview of the most important tenancy law regulations affecting tenants in Vienna.
Overview of Tenant Rights and Obligations
Obligations of Tenants
- Pünktliche Mietzahlung: Die Miete muss regelmäßig und vollständig, meist bis zum 5. Kalendertag eines Monats, überwiesen werden. Verspätungen können Mahngebühren oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
- Sorgfältiger Umgang mit der Wohnung: Mieter müssen die Wohnung pfleglich behandeln, normale Abnützung ist erlaubt, aber Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch können Kosten nach sich ziehen.
- Kleinreparaturen und Meldepflicht: Typische Kleinreparaturen (z. B. Glühbirnen, Reinigen von Abflüssen) müssen eigenständig erledigt und größere Schäden unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.
- Einhaltung der Hausordnung und Rücksichtnahme: Die Regeln der Hausordnung müssen eingehalten werden – z. B. Ruhezeiten (ab 22 Uhr), Mülltrennung, Verhalten in gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Auch Nachbarn sind respektvoll zu behandeln.
- Genehmigung für Änderungen in der Wohnung: Größere Umbauten wie Bohrlöcher oder Renovierungen sind mit Zustimmung des Vermieters vorzunehmen. Ohne Genehmigung kann Rückbau gefordert werden.
- Duldungspflicht: Mieter müssen dem Vermieter oder Handwerkern den Zutritt gewähren, etwa für Reparaturen, Sanierungen oder Besichtigungen – nach Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten.
- Rückgabe bei Auszug: Am Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung im ursprünglichen, besenreinen Zustand zurückzugeben – abzüglich normaler Abnützung. Schäden müssen ersetzt werden.
- Einhalten von Kündigungsfristen: Mieter müssen im Regelfall dreimonatige Kündigungsfristen schriftlich einhalten; bei unbefristeten Verträgen liegt eine Mindestdauer von oft einem Jahr plus drei Monate vor (insgesamt ca. 16 Monate).
Rights of Tenants
- Kündigungsschutz: Einseitige Kündigung durch den Vermieter ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Zahlungsrückstand, Eigenbedarf, vernachlässigte Wohnung), meist gerichtlich geprüft.
- Mindestbefristung: Die Regierung plant eine längere Befristung von Mietverträgen, die schon im Herbst kommen soll. Der für das Wohnen zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) kündigte im Juli im Nationalrat an, das ein Gesetz zur Mindestbefristung im September vorliegen soll, durch das die Mindestbefristung von 3 Jahren auf 5 Jahre verlängern wird.
- Preisschutz & Mietzinsobergrenzen (MRG): Für Altbauwohnungen (Baujahr vor 1953) gelten verbindliche Mietzins-Obergrenzen („Mietzinsobergrenzenverordnung“) und Richtwertmieten.
- Mieterhöhung: Für Richtwert- und Kategoriemieten sind die Mieten 2025 eingefroren und dürfen 2026 nur um maximal 1 Prozent und 2027 um maximal 2 Prozent steigen. Ab 2028 gilt dann für den "gesamten Wohnbereich" eine Begrenzung der Mietsteigerungen von maximal 3 Prozent. Ohne den Mietpreisstopp wären die Mieten 2025 per April entsprechend der Inflation im Schnitt um 3,16 Prozent erhöht worden.
- Erhaltungspflicht des Vermieters: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung und gemeinschaftliche Gebäudeanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten – insbesondere bei ernsten Schäden oder Gesundheitsgefahren und bei mitvermieteten Einrichtungen wie Heizung.
- Recht auf Mietzinsminderung: Bei erheblichen Mängeln – etwa Heizungsstörungen oder Schimmel – steht Mieter das Recht auf Mietzinsminderung zu.
- Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung: Mieter haben das Recht, die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen und Belege einzusehen.
- Privatsphäre & Zugangsschutz: Vermieter dürfen die Wohnung nur nach Ankündigung und zu wichtigen Zwecken betreten. Ausnahme: akute Gefahren (z. B. Rohrbruch) erlauben Betreten ohne Vorwarnung.
- Untervermietung: Mieter dürfen untervermieten, sollten aber Rücksprache mit dem Vermieter halten. Eine vollständige Untervermietung oder überhöhte Untermiete kann jedoch Kündigungsgrund sein.
- Rückforderung der Kaution: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf einem gesonderten Konto verwahrt werden – Zinsen sind dem Mieter zuzurechnen.
Tips and Contacts for Tenants in Vienna
Read your rental contract carefully – many regulations arise from the MRG, but can sometimes be overridden as long as they are not to your disadvantage. In case of uncertainties, contact the Vienna Chamber of Labour, Vienna Tenants' Association, or the Tenants' Protection Association. They offer legal advice and assistance in disputes. Check annual operating cost statements, keep an eye on quiet and house rules, and report damages immediately – this way you protect your rights.
- Mietervereinigung Wien: www.mietervereinigung.at
- Mieterschutzverband: www.mieterschutzverband.at
- Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle
(Red)
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