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Richterliche Vorbehalte gegen Kinderpsychiater Max Friedrich

Der renommierte Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich, der mit einem Gutachten zur Verurteilung eines offenbar schuldlosen Kärntner Familienvaters beigetragen hatte, ehe ein deutscher Kollege starke Zweifel an Friedrichs Expertise anmeldete und der vermeintliche Kinderschänder im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach 22 Monaten im Gefängnis freikam, sieht sich scheinbar schon seit längerem richterlichen Vorbehalten ausgesetzt.

Das ergaben am Montag Recherchen der APA. Namentlich zitiert werden wollte aber keine der Quellen.

An den Landesgerichten Wien und Klagenfurt werde Friedrich in Fällen von Kindesmissbrauch schon seit Jahren nicht mehr als Gutachter beigezogen, hieß es. Man würdigt zwar die Verdienste des Vorstands der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters im Wiener AKH und zweifelt grundsätzlich auch nicht an seinen Expertisen. “Er ist sicher eine Kapazität auf seinem Fachgebiet. Aber für die Befragungssituation mit Kindern ist er nicht der Richtige”, so ein auf Sexualstrafsachen spezialisierter Richter im Gespräch mit der APA.

Die Vorbehalte gegen Friedrich im Detail: Einerseits soll sich dieser – so Vorwürfe – für seine Befragungen mit möglichen kindlichen Opfern zu wenig Zeit genommen haben und mitunter nicht ganz bei der Sache gewesen sein, wenn sein dicht gedrängter Zeitplan den nächsten Termin näher rücken ließ. Auch ein zu autoritäres Auftreten wird Friedrich offenbar nachgesagt. “Er hat sich den Kindern immer gleich als Professor vorgestellt. Er war nie der Kumpel, was Sinn gemacht hätte. Er war der Professor. Das prägt natürlich die Befragung”, hieß es.

Sowohl in Klagenfurt als auch in Wien wird Friedrich offenbar “angekreidet”, dass sich seine Gutachten “an und für sich immer gleich gelesen” hätten. Die vom Gericht an ihn gestellten Fragen nach Aussagefähigkeit und -tüchtigkeit der angeblich missbrauchten Kinder habe er durchwegs bejaht und sei dabei “zu kindergläubig” erschienen. Die rechtliche Komponente habe er demgegenüber zu wenig abgefragt.

Friedrich war für die APA für eine Stellungnahme am Montag zunächst nicht erreichbar.

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