Sobotka hat dafür plädiert, kleinere Delikte mit Verwaltungsstrafen von 200 Euro zu ahnden – samt sofortigem Zugriff auf das Eigentum des Beschuldigten, was einen größeren Lerneffekt brächte.
Im Strafverfahren gibt es aber höhere Rechtsschutzstandards, hält Zinkl dem entgegen. Auch Jarosch, der Präsident der Staatsanwältevereinigung, verwies auf das im Strafverfahren bestehende Recht auf einen Anwalt oder Dolmetscher – und die Trennung von Kläger und Richter. Er hat”massive Bedenken” gegen Sobotkas Idee. Oft stelle sich auch erst im Rahmen einer strafrechtlichen Verhandlung heraus, ob jemand weitere Delikte begangen hat, merkte Zinkl noch an.
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