Laut den Richtern sind die Einsprüche der Mailänder Staatsanwälte gegen ein vor zwei Wochen verabschiedetes Gesetz legitim, demnach der Prozess gegen Berlusconi ausgesetzt werden könnte. Das Gesetz untersagt die juristische Verfolgung von Politikern, solange sie höchste Staatsämter innehaben.
Nach Meinung der Staatsanwälte, die den Gang vor das Verfassungsgericht unternehmen wollen, ist das strittige Immunitätsgesetz verfassungswidrig. Der Prozess gegen Berlusconi, dem Richterbestechung vorgeworfen wird, wird so lange ausgesetzt, bis sich das Verfassungsgericht über die Gültigkeit des Gesetzes ausspricht.
Der Beschluss der Richter löste eine entrüstete Reaktion von Berlusconis Rechtsanwalt Nicolo Ghedini aus. „Der Beschluss der Richter ist rein politischer Natur. Sie wollen Berlusconis Image im Ausland zu Beginn des italienischen EU-Vorsitzes schaden“, kommentierte der Verteidiger.
Der Anklage zufolge soll Berlusconi in den 80er Jahren gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Cesare Previti Schmiergelder an römische Richter gezahlt haben, um den Verkauf des staatlichen Lebensmittelkonzerns SME an seinen Rivalen Carlo De Benedetti zu verhindern. Zum Zeitpunkt des SME-Kaufs war der in zahlreichen Branchen tätige Unternehmer Berlusconi noch nicht als Politiker aktiv. Sein Verfahren wurde von dem der übrigen acht Mitangeklagten abgetrennt. Bei einer Verurteilung droht Berlusconi eine Gefängnisstrafe zwischen drei und acht Jahren. Für Previti hatte die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft gefordert.
Um eine Verurteilung unter allen Umständen zu verhindern, hatte Berlusconi in der Vergangenheit mehrfach unter Berufung auf seine Amtsgeschäfte das Verfahren verzögert und gleichzeitig das Immunitätsgesetz vorangetrieben, das am Dienstag im Parlament diskutiert werden soll.
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