Rhesi: Staatsvertrag tritt heute in Kraft

Er regelt nicht nur die Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi, sondern auch die Neuorganisation der Internationalen Rheinregulierung.

Visualisierung: St. Margrethen - Lustenau
So könnte der Rhein nach der Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi aussehen.


Nachdem der österreichische Bundesminister Norbert Totschnig und der Schweizer Bundesrat Albert Rösti den vierten Staatsvertrag zur Regulierung des Alpenrheins unterzeichnet haben, musste er von den Parlamenten beider Staaten gutgeheißen werden. In der Schweiz war der Vertrag zusätzlich einem fakultativen Referendum unterstellt. Das bedeutet, das Volk hatte noch die Möglichkeit, eine Volksabstimmung über den Staatsvertrag einzufordern, die jedoch nicht genutzt wurde. Heute, am 1. Juli 2025, tritt nach 1892, 1924 und 1954 somit auch der Staatsvertrag 2024 in beiden Staaten in Kraft. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Hochwasserschutzprojekt Rhesi, da dieser Vertrag unter anderem dessen Finanzierung regelt.
Neuorganisation der Internationalen Rheinregulierung
Die Internationale Rheinregulierung ist so alt wie der erste Staatsvertrag. Im Zuge der damals neu entstandenen Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Organisation gegründet. Der Organisationsaufbau blieb seither derselbe und hat sich all die Jahre bewährt, sowohl als die Internationale Rheinregulierung über 1’000 Mitarbeitende hatte, aber auch als es zwischenzeitlich nur einer war.
Video: Alpenrhein mit Überflutungsszenarien 2018
Nun wird mit Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags die Struktur der Internationalen Rheinregulierung zukunftsfit gemacht. Die operative Führung übernimmt neu eine Geschäftsführung. Die Position wird öffentlich ausgeschrieben. Interimistisch wird Markus Mähr, aktueller Gesamtprojektleiter des Hochwasserschutzprojekts Rhesi, mit der Aufgabe betraut. Als sein Stellvertreter wurde Lukas Wirth bestimmt, der die Administration und die Finanzen verantwortet. Neues strategisches Leitorgan ist der Bilaterale Ausschuss mit vier Mitgliedern. Als Kontrollorgan wird ein Aufsichtsrat bestehend aus sechs Personen bestellt.
Über die Internationale Rheinregulierung
Mit dem Staatsvertrag von 1892 zwischen Österreich und der Schweiz wurde die Internationale Rheinregulierung (www.rheinregulierung.org) gegründet. Seit 133 Jahren kümmert sie sich um den Hochwasserschutz am Alpenrhein zwischen der Illmündung und dem Bodensee. Die interimistische Geschäftsführung hat Markus Mähr inne. Die übergeordnete strategische Leitung liegt beim Bilateralen Ausschuss.
Visualisierung: Fussach - Hard
So könnte der Rhein nach der Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts Rhesi aussehen.


(Red.)
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