AA

Rheindelta: Einschränkung im öffentlichen Verkehr

Für den Radverkehr gibt es eigene Kontrollen an den Rheinbrücken L202 und L40.
Für den Radverkehr gibt es eigene Kontrollen an den Rheinbrücken L202 und L40. ©VOL-live/VN
Aufgrund der Ausreisetestpflicht aus den Rheindeltagemeinden ab Mittwoch (5.5.) kommt es zu Behinderungen im öffentlichen Verkehr.

Ab Mittwoch, 00:00 Uhr, haben Personen, die die Gemeinden Höchst, Fußach und Gaißau verlassen wollen, auch in den Linienbussen einen negativen Coronatest mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Der im Moment eingerichtete Schienenersatzverkehr für die S-Bahn S3 von Bregenz Bahnhof nach St. Margrethen (Schweiz) Bahnhof ist als Grenzverkehr von der Ausreisetestpflicht ausgenommen. Die Haltestelle Höchst/Postamt wird im Rahmen des Schienenersatzverkehrs derzeit nicht angefahren.

Kontrollpunkte zur Überprüfung

Zur Überprüfung der einwöchigen Ausreisetestpflicht werden Kontrollpunkte bei den Rheinbrücken Fußach-Hard und Höchst-Lustenau eingerichtet. Wer das Rheindelta verlassen will, muss entweder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), einen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einen registrierten Wohnzimmertest (nicht älter als 24 Stunden) mitführen. Kinder bis zehn Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

Betroffen sind im öffentlichen Verkehr die Linien 15 und 17 von Fußach nach Hard und retour sowie die Linien 50 und 52a von Höchst nach Lustenau und retour. „Wir ersuchen die Fahrgäste, das Testergebnis an den Kontrollstellen griffbereit zu halten, um eine rasche Abwicklung der Kontrollen zu gewährleisten. Trotz aller Bemühungen kann es aufgrund der Kontrollen zu Verspätungen kommen. Dafür bitten wir um Verständnis“, erklärt Mobilitätslandesrat Johannes Rauch. In den Bussen erinnern regelmäßige Durchsagen an die Ausreisetestpflicht.

Kontrollstellen für Radfahrer:innen

An den beiden Rheinbrücken L202 und L40 werden an den Rad- und Gehwegen eigene Kontrollstellen für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen eingerichtet. „Diese neuralgischen Punkte werden täglich von jeweils rund 2.500 Radfahrer:innen, der Großteil von ihnen Berufspendler:innen, frequentiert“, erklärt Rauch. „Es wäre unverantwortlich im Sinne der Verkehrssicherheit, wenn wir diese vielen Menschen zwingen würden, sich auf der Hauptstraße unter den motorisierten Individual- und Schwerverkehr zu mischen. Ich bedanke mich bei den Menschen und Behörden, die die Einrichtung eigener Kontrollstellen für den Fußgänger:innen- und Radverkehr ermöglicht haben.“

(VOL.AT)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Rheindelta: Einschränkung im öffentlichen Verkehr