Vereine seien grundsätzlich nur bei Verwirklichung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte oder bei Ausübung steuerpflichtiger Tätigkeiten steuerlich erfasst. Gegenüber den mehr als 100.000 im zentralen Vereinsregister eingetragenen Vereinen liegt der Anteil der steuerlich erfassten Vereine daher auch nur bei 8,4 Prozent (2012 in Niederösterreich) bzw. 17,5 Prozent (2011 in Vorarlberg).
Messbare Indikatoren
Mangels entsprechender Informationen sei es nicht klar, ob tatsächlich alle steuerlich relevanten Vereine erfasst sind, kritisierten die Prüfer in einem aktuellen Bericht. Im Gegensatz dazu seien alle 189 im Jahr 2012 bestehenden gemeinnützigen Bauvereinigungen steuerlich erfasst.
Es gebe keine Evaluierung der bereits jahrzehntelang gewährten Steuerbegünstigung. Der Staat wissen daher auch nicht, ob die Aufgaben, die durch diese Vereine erfüllt werden, nicht vom Staat billiger erledigt werden könnten.
Das Finanzministerium sollte für die Steuerbegünstigungen der Gemeinnützigkeit qualitative und quantitative Zielvorgaben mit messbaren Indikatoren festlegen, die Zielerreichung, die Wirkungen und die Treffsicherheit untersuchen und danach beurteilen, ob die Beibehaltung der Begünstigung noch erforderlich ist, empfahl der RH. (APA)
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