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RH-Kritik an Tochter der Bundestheater-Werkstätten

Aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip hat der Rechnungshof eine Tochtergesellschaft der Bundestheater-Werkstätten geprüft. Die "Art for Art Kreativ-Werkstätten" wurden 2005 gegründet. Ihr Ziel: gewinnorientiert mit privaten Auftraggebern zu arbeiten. Der RH moniert, dass bis heute ein Businessplan fehlt und kritisiert unpräzise Abrechnungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.


Der Rechnungshof empfiehlt der übergeordneten Bundestheater Holding, die Notwendigkeit des Fortbestands der “Art for Art Kreativ-Werkstätten” zu evaluieren. Eine solche Evaluierung stehe nämlich bisher aus – trotz der umfangreichen Bundestheater-Effizienzanalyse, die erst 2011 abgeschlossen wurde. Mit der Gründung der Werkstätten-Tochter man außerhalb des Bundesvergabegesetzes mit privaten Aufträgen aktiv am Wettbewerb teilnehmen.

Der Rechnungshof betont in seinem Bericht allerdings, dass der Einsatz ausschließlich für private Dritte “sicherzustellen” sei. Denn die Auftragsbewegungen zwischen Mutter und Tochter, die denselben Geschäftsführer haben, sind mannigfach: Beispielsweise beauftragten die “Art for Art Kreativ-Werkstätten” ihren Mutterbetrieb mehrmals, wobei umgekehrt nicht die vollen Kosten verrechnet wurden. Die Bundestheater Holding reagierte auf den Rechnungshof-Befund mit dem Vorsatz, die “Art for Art Kreativ-Werkstätten” in die Überprüfungen der internen Revision aufzunehmen.

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