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Revision des Stiftungsrechtes

Vaduz - Die Pressekonferenz der Liechtensteiner Regierung am Mittwoch stieß nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Turbulenzen um den Finanzplatz Liechtenstein auf ein reges Medieninteresse.  

Nach der deutschen Steueraffäre hat die liechtensteinische Regierung am Mittwoch ihre angekündigte “Totalrevision” des seit 1926 geltenden Stiftungsrechts vorgelegt. Wie der stellvertretende Regierungschef Klaus Tschütscher laut Mitteilung am Mittwoch in Vaduz erklärte, wolle Liechtenstein mit der Neugestaltung das Stiftungsrecht “mit geltender Rechtsprechung in Einklang bringen”.

Künftig soll es unter anderem eine neue beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt angesiedelte Stiftungsaufsichtsbehörde geben. Außerdem soll – vor allem in Treuhandkonstruktionen – die Verantwortlichkeit des eigentlichen Stifters erhöht werden. Die zuletzt heftig kritisierten anonymen Privatstiftungen will Liechtenstein aber auch in Zukunft zulassen. Es gebe keinen Grund, an der sogenannten hinterlegten Stiftung zu zweifeln, sagte Tschütscher am Mittwoch laut sda in Vaduz. Schätzung zufolge gibt es in Liechtenstein rund 80.000 Stiftungen und Briefkastenfirmen.

Nach Ansicht des Bregenzer Rechtsanwalts Harald Bösch werden die Änderungen unterm Strich kaum mehr Transparenz bringen. Die liechtensteinsche Rechtslage sei sicherlich anziehend für dubiose Gelder, sagte der Spezialist für das Stiftungsrecht des Fürstentums im “Ö1 Morgenjournal”. Die Gefahr des Erwischtwerdens sei gering. Er könne sich gut vorstellen, dass da auch österreichische Gelder in Liechtenstein geparkt seien, wenn auch längst nicht in dem Umfang wie Gelder aus Deutschland, so Bösch.

Interessant sei Liechtenstein als Finanzplatz für Wohlhabende wegen der niedrigen Pauschalbesteuerung – 0,1 Prozent des eingezahlten Kapitals – und vor allem deshalb, weil man zwischen sich und Stiftung problemlos einen Treuhänder schalten kann. Das beschere auch der im Fürstentum extrem einflussreichen Treuhändergilde zusätzliches Geschäft. Der jetzige Reformplan trage den Vorstellungen der Treuhänderlobby mit besonderer Einseitigkeit Rechnung. Nachhaltige Ansätze zur Beseitigung des Missbrauchspotenzials einer liechtensteinischen Stiftung lägen dem Entwurf fern, analysierte Bösch in einem Gastbeitrag in der “Süddeutschen Zeitung”.

Unter dem Schlagwort “asset protection” (Vermögensschutz) soll im Gegenteil auch den Interessen des Gläubigerschutzes nachhaltig zu Leibe gerückt werden”, kommentiert der Experte. Im Entwurf heißt es wörtlich: “Dem Schutz der mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Stiftung bzw. des Stiftungsvermögens vor Zugriffen durch Gläubiger des Stifters soll eine besondere Bedeutung … zukommen.”

Auch für deutsche Erben, die auf ihren Pflichtteil hoffen, wird die Reform laut Bösch “eine böse Überraschung” bereithalten. Sollte der Stifter ihnen den Pflichtteil vorenthalten wollen, so können die Erben bisher dann Ansprüche geltend machen, wenn zwischen Transfer an die Stiftung und Tod des Stifters nicht mehr als zehn Jahre verstrichen sind. Künftig sollen es nur noch zwei Jahre sein.

Bis zum Ausbruch des Steuerskandals habe aller Grund zur Annahme bestanden, dass das neue Stiftungsrecht gleichermaßen mühe- wie geräuschlos den liechtensteinischen Landtag passiert hätte. “Ob das offizielle Liechtenstein in nächster Zeit einfach ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen kann, wird angesichts der jüngsten Erschütterungen möglicherweise nicht nur in Vaduz, sondern auch in Berlin (mit-)beantwortet werden”, so der Rechtsexperte.

Die Regierung arbeitet bereits seit 2001 an der Revision. Im März soll die Reform im Parlament beschlossen werden.

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