Die Polizei habe ihm „den Zugang zum Patienten verwehrt“, sagte der Mediziner, der wie vier Sanitäter der Wiener Rettung nach dem Todesfall am 15. Juli suspendiert worden ist. Polizeipräsident Peter Stiedl bezeichnete die Angaben des Arztes als „Schutzbehauptungen“, berichtete „Wien Heute“.
Laut der Anwältin des Mediziners, Elisabeth Althaller, sei es ihrem Mandaten nicht möglich gewesen, eine „nähere Untersuchung“ durchzuführen. Durch das Vorgehen der Sicherheitswachebeamten sei es zu „Verzögerungen“ beim Einsatz gekommen. „Ich bedaure zutiefst, dass bei diesem Vorfall ein Patient sein Leben verlieren musste“, sagte der Notarzt.
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