Von: Christiane Eckert
Wieder einmal umsonst gewartet – hieß es für Richterin und Staatsanwalt am Landesgericht Feldkirch. Geladen war ein Deutscher, der in der Gastronomie einer Schifffahrtsgesellschaft in der Sommersaison 2017 angestellt war. Der damals 38-Jährige war Restaurantleiter und somit befugt Einnahmen und Wechselgelder zu verwalten. Doch statt die Gelder weiter zu leiten, steckte er die knapp 12.000 Euro in die eigene Tasche.
Keine Hilfe
Dass er dem Prozess fernblieb, hilft dem Angeklagten nicht, die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsurteil liegen vor. Somit wird er wegen Veruntreuung verurteilt. Zusätzlich wegen dauernder Sachentziehung, weil er einen Generalschlüssel, eine Sim-Karte und seine Arbeitskleidung nicht zurückgab. Die Strafe: 480 Euro sind zu bezahlen, 480 Euro gab es auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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