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Resolutionen und Sanktionen des Sicherheitsrates gegen den Iran

Der UN-Sicherheitsrat hat im Streit über das iranische Atomprogramm drei Resolutionen verabschiedet, in denen von Teheran ein Stopp der umstrittenen Urananreicherung gefordert wird.

Grund für diese Forderung ist die Befürchtung, der Iran könnte unter dem Deckmantel eines zivilen Nuklearprogramms an der Entwicklung von Atomwaffen arbeiten. Bei den Entschließungen handelt es sich um die Resolutionen 1696 (August 2006), 1737 (Dezember 2006) und 1747 (März 2007). Anfangs wurden dem Iran Zwangsmaßnahmen nur angedroht. Die beiden letzten Resolutionen enthalten konkrete Sanktionen, die nun möglicherweise noch verschärft werden.

Nach den bisherigen Regelungen ist bereits die Lieferung von Waren und Technologien verboten, die das umstrittene Atomprogramm fördern. Auch der Transfer von Know-how wird untersagt. Auslandskonten von am Atomprogramm beteiligten Firmen, Organisationen oder Einzelpersonen wurden zum Teil eingefroren. Gegen iranische Politiker und Mitarbeiter des Atomprogramms gelten Reisebeschränkungen. Waffenexporte aus dem Iran sind verboten.

Bei Waffenverkäufen an den Iran wird zur “Wachsamkeit” aufgerufen. Der iranischen Regierung sollen zudem keine weiteren staatlichen Kredite gewährt werden, außer für humanitäre und Entwicklungszwecke. Hält der Iran an seinem Atomprogramm fest, drohen “weitere angemessene Maßnahmen”.

Die Resolutionen müssen mit der Mehrheit der 15 Mitglieder des Sicherheitsrats verabschiedet werden. Dabei dürfen sich die fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder (USA, China, Russland, Frankreich und Großbritannien) höchstens enthalten, nicht aber mit Nein stimmen.

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