AA

Repariertes Gesetz für Wohnungseigentum?

Das Wohnungseigentumsgesetz wird repariert.
Das Wohnungseigentumsgesetz wird repariert. ©BilderBox
Die Frage des Tages von VN und VOL.AT: Das Eigentum zum Beispiel an Kellerabteilen, Garagen und Dachböden muss nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden. Ist das gut?

Der Ministerrat hat am Dienstag auf Wunsch der ÖVP eine Neuregelung beschlossen: Festgelegt wurde, dass das Eigentum etwa an Kellerabteilen, Garagen oder Dachböden nicht mehr gesondert ins Grundbuch eingetragen werden muss.

Davon profitiert laut ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner rund eine Million Wohnungseigentürmer. Denn laut einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) wären so zu den Wohnungen gehörende Keller, Gärten etc., wenn nicht beim Kauf ins Grundbuch eingetragen, der Allgemeinheit zugefallen.

Außerdem dürfte auch die Diskussion zu einem Thema, das der SPÖ am Herzen liegt, bald beendet sein. Der Ministerrat hat vereinbart, dass für die Reparatur der Therme künftig der Vermieter aufkommen muss, für die Wartung dafür der Mieter.

Create your free online surveys with SurveyMonkey , the world’s leading questionnaire tool.

Die letzte Frage des Tages

Sind sie der Meinung, dass Kinder in Österreich ausreichend im Gesetz verankerte Rechte haben?

  • Ja – 68,08 Prozent
  • Nein – 31,92 Prozent

213 Umfrage-Teilnehmer

(Red.)

  • VOL.AT
  • Frage des Tages
  • Repariertes Gesetz für Wohnungseigentum?