Der Ministerrat hat diese Termine am Dienstag fixiert. Vor sechs Jahren wurde Bundespräsident Heinz Fischer am 25. April mit 79,3 Prozent im Amt bestätigt. Er kann heuer nicht mehr antreten, für seine Nachfolge gibt es mindestens fünf Bewerber.
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bestätigte im Pressefoyer den Beschluss der Wahlausschreibung – die jetzt noch vom Hauptausschuss abgesegnet werden muss – und merkte an: “Über das Ergebnis kann ich Ihnen noch nichts sagen.”
NEOS entsenden keinen Kandidaten
Die SPÖ hat bereits Rudolf Hundstorfer nominiert, die ÖVP Andreas Khol, für die Grünen geht Ex-Bundessprecher Alexander Van der Bellen ins Rennen und die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss bewirbt sich als parteifreie Unabhängige für die Hofburg. Die NEOS verzichten auf die Teilnahme, das Team Stronach erwägt sie – und die FPÖ ist dabei, will ihren Kandidaten aber noch nicht verraten.
Zeit dafür hat sie noch viel länger: Die Wahlvorschläge müssen erst am Freitag, dem 18. März, bis spätestens 17.00 Uhr bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden – unterschrieben von 6.000 Wahlberechtigten. Die Unterstützer müssen (auch wenn die Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt wurde) persönlich am Gemeindeamt erscheinen, um bestätigen zu lassen, dass sie am Stichtag wahlberechtigt waren. Dieser Stichtag ist der 23. Februar.
Griss sammelt Unterschriften
Für die Kandidaten der Parlamentsparteien und die seit der Hypo-Untersuchungskommission öffentlich bekannte Griss dürfte es kein Problem sein, 6.000 Unterschriften zu sammeln – wohl aber für die Privatpersonen, die ebenfalls gerne am Stimmzettel stehen würden. Ex-Millionenshow-Siegerin und Dialekt-Autorin Elfriede Awadalla, Martin Wabl, Adrien Luxemburg oder der Burgenländer Gustav Jobstmann haben bereits angekündigt, sich um die Kandidatur zu bemühen.
Antreten dürfen nur Österreicher, die spätestens am 24. April 35 Jahre alt werden. Gewählt werden können sie von weniger als halb so alten (mindestens 16-jährigen) Staatsbürgern. Um vor der Bundesversammlung am 8. Juli (da endet Fischers Amtszeit) angelobt zu werden, muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen. Das bedeutet, dass – vier Wochen nach dem ersten Termin – eine Stichwahl nötig ist, wenn dies beim ersten Termin keiner schafft.
Das war bisher immer dann der Fall, wenn sowohl SPÖ als auch ÖVP Kandidaten aufstellten und insgesamt mehr als vier antraten – womit es bei drei der seit 1951 zwölf Wahlen eine zweite Runde gab.
(APA)
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