Auf eine abenteuerliche Begründung für eine Kündigung hat heute die Arbeiterkammer Oberösterreich hingewiesen.
Reinigungskraft nach 20 Jahren wegen “Sprachmängel” gekündigt
Eine Reinigungskraft wurde nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit ohne Angabe von Gründen gekündigt. Worauf hin die AK die Mitarbeiterin vor Gericht unterstützte, wo der Arbeitgeber mit folgenden Argument aufhorchen ließ: Die Beschäftigte könne zu schlecht deutsch.
Die AK hingegen vermutet, dass die Reinigungskraft dem Unternehmen zu teuer geworden ist. “Denn die Reinigungskraft war nach dem Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte nach 20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient”, so die Kammer am Montag in einer Aussendung.
Die AK erstritt nun für die Beschäftigte eine Nachzahlung von 31.600 Euro. “Wir haben daher die Kündigung als sozialwidrig angefochten und so für die Frau zumindest eine angemessene Entschädigung erstritten”, so AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer.
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