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Registrierung von Hunden

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Seit Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip versehen sein und in einer österreichweiten Datenbank registriert werden.

Die Registrierung ist durch ihren Tierarzt, bei offiziellen, durch das Bundesministerium für Gesundheit anerkannten Meldestellen, durch die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Eigenregistierung oder direkt bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorzunehmen. Die bundesweite Chippflicht für Hunde hilft ausgesetzte, entlaufene oder zurückgelassene Hunde ihren Halterinnen und Haltern einfach, rasch und unbürokratisch zurückführen bzw. die Halter ausforschen zu können und damit den Missbrauch zu unterbinden. Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden mittels Mikrochip und Erfassung der Stammdaten des Halters bzw. Besitzers und des Tieres wurde im Jahr 2008 durch den Paragrafen § 24 a im Tierschutzgesetz (TschG) verankert.

Unabhängig von der Registrierungspflicht der Hunde sind diese auch weiterhin in der Gemeindekassa zu melden und mit der Hundemarke der Gemeinde Vandans zu versehen.

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