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Registrierung und Gebühren: Das müssen Tagesgäste in Venedig wissen

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen Europas.
Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen Europas. ©Canva
Venedig verschärft in diesem Jahr seine Maßnahmen gegen den Massentourismus. Alle Infos dazu hier.

Wie bereits im Vorjahr angekündigt, hebt die italienische Lagunenstadt 2025 erneut eine Eintrittsgebühr für Tagesgäste ein. Diese ist von Touristen zwischen Karfreitag, 18. April, bis Sonntag, 4. Mai, sowie ab dem zweiten Mai-Wochenende bis einschließlich 27. Juli zu entrichten - jeweils freitags bis sonntags sowie am italienischen Nationalfeiertag, dem 2. Juni zu entrichten. Betroffen sind ausschließlich Personen, die ohne Übernachtung in der Stadt verweilen, wie der ÖAMTC informiert.

Online-Registrierung und QR-Code-Pflicht bei Besuch in Venedig

Besucher müssen sich vorab online registrieren und eine Gebühr entrichten. Die Kosten betragen fünf Euro pro Person. Wer jedoch erst ab vier Tagen vor dem Besuch oder am Tag selbst bucht, zahlt zehn Euro. Nach erfolgter Buchung erhalten Nutzer einen QR-Code, der bei Zugangskontrollen – etwa am Bahnhof Santa Lucia oder an neuralgischen Punkten in der Altstadt – vorgezeigt werden muss.

Die Regelung gilt täglich zwischen 8:30 und 16:00 Uhr. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert Strafen von bis zu 300 Euro.

Keine Kontingente, aber Registrierungspflicht auch bei Befreiung

Entgegen früherer Überlegungen wird es heuer keine Beschränkung der Online-Buchungen geben. Auch eine dynamische Preisgestaltung je nach Besucheraufkommen ist nicht vorgesehen.

Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind unter anderem Personen mit mindestens einer Übernachtung in Venedig, Kinder unter 14 Jahren, pflegebedürftige Personen sowie Inhaber einer Disability Card samt Begleitperson sowie Teilnehmer von Klassenfahrten, Sportveranstaltungen oder Begräbnissen.

In den meisten Fällen ist jedoch auch bei einer Zahlungsbefreiung eine Online-Registrierung erforderlich, um einen entsprechenden Nachweis zu erhalten. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 14 Jahren (Altersnachweis genügt) sowie für Personen mit Wohnsitz oder Geburtsort in Venedig.

Strengere Regeln für Reisegruppen

Zusätzlich zu den Zutrittsgebühren hat die Stadt laut ÖAMTC weitere Maßnahmen beschlossen, um den "Overtourism" einzudämmen. Geführte Reisegruppen dürfen künftig höchstens 25 Personen umfassen. Zudem ist der Einsatz von Lautsprechern bei Führungen untersagt. Ziel ist es, die Besucherströme zu entzerren und die Lebensqualität der Einheimischen zu wahren.

(Red)

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