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Transparenzpaket mit kleinem Schönheitsfehler

Regierung legt in Sachen Transparenz vor.
Regierung legt in Sachen Transparenz vor. ©AP
Was lange währt, wird endlich gut - zumindest fast. Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur am Kahlenberg auf ein Transparenzpaket geeinigt, das unter anderem eine Offenlegungspflicht für Parteispenden sowie eine Deklarationspflicht für Politiker-Nebentätigkeiten bringt.
Länder noch zurückhaltend
Kritik von FPÖ und BZÖ

Allerdings verhagelte sich die Koalition diesen Erfolg ein wenig selbst, konnten sich SPÖ und ÖVP doch nicht auf die Art der Einbindung der Länder einigen.

Frage der Länder weiter offen

Ginge es nach der SPÖ, würden die Länder über ein Bundesgesetz zur Übernahme der Mindestregelungen des Bundes verpflichtet. Das wäre die klarere Regelung, befand Kanzler Werner Faymann (S) und wandte sich gegen einen “Fleckerlteppich”. Vizekanzler Michael Spindelegger (V) wiederum will den Ländern ein halbes Jahr Zeit lassen, sich eigene Modi zu überlegen. Da es ohnehin die Vorgaben des Bundes gebe, die zumindest einzuhalten wären, sehe er keinen qualitativen Unterschied zu einer bundesgesetzlichen Lösung, meinte VP-Klubchef Karlheinz Kopf.

Lösung bis 15. Mai

Die nächsten Wochen will man nun nützen, um vielleicht doch noch in der Koalition bzw. im Gespräch mit den Ländern zu einer Verständigung zu kommen. Als Deadline gilt der 15. Mai, an dem der Ministerratsbeschluss erfolgen soll. Inkrafttreten werden die Maßnahmen des Pakets zu unterschiedlichen Zeitpunkten. So könnten etwa die strengeren Regelungen für Abgeordnete oder das Lobbyistenregister umgehend nach dem Parlamentsbeschluss wirksam werden, während die Neuregelung der Parteispenden erst 2013 kommen soll.

Parteispenden ab 5.000 Euro werden offengelegt

Zumindest im Grundsatz ist man sich hier in der Koalition einig geworden. Ab Zuwendungen in Höhe von 5.000 Euro muss offengelegt werden. Anonyme Spenden sind nur bis 1.000 Euro erlaubt, Zuwendungen aus dem Ausland bis 2.500 Euro. Eingebunden werden auch die Vorfeldorganisationen der Parteien. Zudem müssen Parteien bekanntgeben, wenn sie Anteile an Unternehmen besitzen, ab fünf Prozent direkter bzw. ab zehn Prozent indirekter Beteiligung. Dieser Punkt galt wegen der umfangreichen Unternehmungen der Wiener SPÖ als heikel.

Begrenzt werden die Kosten für Wahlkämpfe. Für sie dürfen maximal sieben Millionen ausgegeben werden.

Deklarationspflicht für Nebentätigkeiten

Vor allem für Abgeordnete relevant ist jene Regelung, wonach sämtliche Nebentätigkeiten und der Bezug daraus angegeben werden müssen. Dabei muss allerdings nicht der genaue Betrag genannt werden, aber in welche Bezugsstufe man fällt, also etwa bis 1.000, bis 3.500 etc. Auch unbezahlte Betätigungen müssen kundgetan werden, was dann auch für Regierungsmitglieder gilt.

Register für Lobbyisten

Wieder strenger geregelt wird das Anfüttern, also regelmäßige Zuwendungen an Politiker, um diese günstig zu stimmen. Bei Beeinflussung der Amtsführung kann es Haftstrafen setzen. Lobbyisten müssen sich künftig in ein Register eintragen, das gilt auch für Kammern und Gewerkschaften. Allerdings haben die nur die Gesamtzahl der Interessensvertreter und die Kosten dafür einzugeben.

Die Regierung zeigte sich mit dem Geschafften zufrieden. Spindelegger sprach von gläsernen Parteikassen, Faymann sieht gesichert, dass Korruption nicht als Kavaliersdelikt abgetan werde.

Für einen Beschluss zumindest von Teilen des Pakets wird die Koalition jedoch eine der Oppositionsparteien brauchen, da es für viele Materien, etwa die Parteispendenregelung, einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf. Die ersten Reaktionen lassen hier schwierige Gespräche erwarten. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach von einer Absichtserklärung ohne Verbindlichkeitscharakter, BZÖ-Obmann Josef Bucher sieht eine offene Baustelle mit Schlupflöchern. Und auch die Demokratie-Initiative “MeinOe” erkannte ein “mehr als bescheidenes” Ergebnis.

(APA)

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