Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich auch nach derzeit bestehendem Recht nicht strafbar gemacht hätten. Offiziell war dafür keine Stellungnahme zu erhalten. Aus dem Justizministerium hieß es auf APA-Anfrage nur, man arbeite “mit Hochdruck” an den Gesetzesentwürfen. Mit dem ÖVP-Klub sollen die Pläne bereits akkordiert sein. Der schwarze Justizsprecher Donnerbauer war Anfang September noch gegen eine pauschale Aufhebung der Urteile, mit der Ausnahmeregelung dürften seine Einwände aber nun vom Tisch sein.
FPÖ-Obmann Strache hält nichts von diesen Plänen. Dass nur der Mord an anderen Soldaten ein Ausnahmegrund von der generellen Rehabilitierung sein solle, treffe den Kern der Sache nicht, meinte er am Mittwoch. Grünen-Justizsprecher Steinhauser sieht die Pläne grundsätzlich positiv, hält aber aber ebenfalls nichts von der Differenzierung, freilich aus anderen Gründen als Strache. Für Steinhauser wird damit der Eindruck erweckt, dass Desertion in der Regel mit Tötungsdelikten verbunden gewesen sei. Strache hatte noch kürzlich gemeint, “Wehrmachtsdeserteure seien “oftmals auch Mörder gewesen”.
Anlässlich des 70. Jahrestages des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs war die Debatte um die generelle Rehabilitierung von Wehrmachtsdeserteuren wieder hochgekocht. Mit dem von der schwarz-orangen Koalition beschlossenen “Anerkennungsgesetz 2005” wurden lediglich das NS-Aufhebungsgesetz und die Befreiungsamnestie von 1945 bzw. 1946 neu veröffentlicht. Damit wurden allerdings weder die Urteile der “Gesundheitsgerichte” über die Zwangssterilisationen noch jene der NS-Justiz gegen Homosexuelle aufgehoben.
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