Zuständig für die Änderung ist eigentlich das Außenministerium unter Federführung von Karin Kneissl (FPÖ), das auch weiter gehende Änderungen im Konsulargesetz plant. Dieses regelt grundsätzlich die Sicherstellung des Schutzes österreichischer Staatsbürger im Ausland. Umfasst sind Hilfeleistungen und Unterstützungen in Rechtsschutz- und Notsituationen, etwa die Rückführung nach Österreich.
“Tickende Zeitbomben”
Der Schutz kann künftig aber in bestimmten Fällen abgelehnt werden. Jenen Personen etwa, deren Einreise nach Österreich die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden würde. “Menschen, die sich Terrororganisationen angeschlossen haben und die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft ablehnen, haben keinen Anspruch auf die Hilfe Österreichs”, hieß es seitens der Regierung zur Änderung.
Innenminister Kickl hatte bereits angekündigt, IS-Terroristen und Handlanger, die als “tickende Zeitbomben” eine Gefahr für die Bevölkerung darstellten, nicht mehr nach Österreich zurückzuholen.
(APA)
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