Regierung legt neuen Vorschlag für Strommarktgesetz vor
Für viel Kritik während der Begutachtung hatten die geplanten Einspeise-Tarife gesorgt. Damit sollen künftig nicht nur die Verbraucher an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden, sondern auch Stromproduzenten. Davon wären auch viele private Haushalte mit einer PV-Anlage am Dach betroffen gewesen. In dem neuen Gesetzesentwurf sollen kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 7 Kilowatt ausgenommen werden. Bei größeren Anlagen soll der Einspeisetarif nur für die Stromeinspeisung, die über die 7 kW hinausgeht, berechnet werden, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Dienstag nach dem Ministerrat. In Österreich gibt es rund 535.000 PV-Anlagen. Davon haben rund 185.000 eine Leistung von maximal 7 kW.
Rücklagen sollen Netzkosten drücken
Weiter in dem Text enthalten ist die geplante Spitzenkappung für Solarstrom- und Windkraftanlagen. Diese waren vor allem von der Windbranche kritisiert worden. Konkret soll es dem Netzbetreiber möglich sein, bei drohender Netzüberlastung die eingespeiste Leistung dieser Anlagen zu reduzieren. "Wir schaffen die Möglichkeit, dass man sich freiwillig selbst kappt, wenn man sich rausoptimiert mit Speichertechnologie", so der Minister. Bei Solaranlagen soll die Kappung bis zu 40 Prozent der Leistung betragen können, bei Windkraftanlagen bis zu 15 Prozent. Auf ein Jahr geschaut, soll die gekappte Leistung aber nicht mehr als zwei Prozent der Gesamtleistung ausmachen.
Weiters soll mit dem Gesetz - die Regierung taufte den Entwurf nun "Günstiger-Strom-Gesetz" - ein Sozialtarif von sechs Cent je Kilowattstunde (kWh) für Haushalte mit geringem Einkommen eingeführt werden - bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh. Um die Netzkosten weiter zu drücken sollen auch bestehende Rücklagen aufgelöst werden. Man werde "alle Rücklagen, die auf unterschiedlichen Konten geparkt sind - fast eine halbe Milliarde Euro - wieder der Netzkostensenkung zuführen", so Hattmannsdorfer. Um welche Konten es dabei konkret geht, wurde nicht näher erläutert. Weiters hätten Stromanbieter verpflichtet Preissenkungen auf den Großhandelsmärkten innerhalb von sechs Monaten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
Zweidrittelmehrheit notwendig
Dass das Strommarktgesetz mit 1. Jänner in Kraft tritt, ist noch nicht sicher. Es braucht dafür im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit - also die Stimmen von entweder der FPÖ oder den Grünen. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer erwartet sich jedenfalls die Zustimmung beider Oppositionsparteien. Er hält das vorgelegte Gesetz für "ganz pragmatisch" und sieht keinen Grund, nicht zuzustimmen. Die Begutachtungsfrist für das ElWG war bereits Mitte August zu Ende gegangen. Über 570 Stellungnahmen wurden zum ursprünglichen Vorschlag abgegeben.
(APA)
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