Bekräftigt wird das Gelöbnis mit Handschschlag und Unterschrift. Das Dekret hat folgenden Wortlaut:
“Sie werden im Sinne des Artikel 72 des Bundes-Verfassungsgesetzes geloben, die Bundesverfassung und alle Gesetze der Republik Österreich getreulich zu beobachten und die mit Ihrem Amte verbundenen Pflichten nach besten Wissen und Gewissen zu erfüllen.” Unter den Worten “Ich gelobe” erfolgt die Unterschrift des neuen Regierungsmitgliedes und des Bundespräsidenten.
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