Regierung einigte sich auf Gesetz gegen "Shrinkflation"
Die Auszeichnungspflicht bei einer Verringerung des Packungsinhalts gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels. Die Kennzeichnung muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) im Pressefoyer erklärte. Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute, die fünf Filialen oder weniger betreiben. Sie können der Kennzeichnung mittels Aushang nachkommen, bei ihren Filialen unter 400 Quadratmetern entfällt die Verpflichtung.
Hattmannsdorfer sprach von einem "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Bei Verstößen soll es beim ersten Mal eine Beratung geben, beim zweiten Verstoß pro Produktvergehen Strafen in Höhe von 2.500 Euro gedeckelt mit 10.000 Euro, beim dritten Mal steigt die maximale Gesamtstrafhöhe auf 15.000 Euro. Die entsprechende Regierungsvorlage soll noch am heutigen Dienstag oder Mittwoch per Umlaufbeschluss abgesegnet und diese Woche im Nationalrat eingebracht werden, damit das Gesetz noch heuer beschlossen werden kann.
Mindestgröße für Grundpreise
Zudem sollen mit einem weiteren Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden. Demnach muss der Grundpreis mindestens halb so groß sein wie jener des Verkaufspreises. Damit mache man Schuss mit "Rabattmogeleien" von Lebensmittelkonzernen, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
Kritik vom Handel, Lob von Foodwatch
Das Gremium des Lebensmittelhandels in der WKÖ lehnt den Gesetzesentwurf "klar ab", wie es in einer Aussendung schreibt. Für den Handel bedeute die Kennzeichnungspflicht "erneut zusätzlichen Aufwand - und das, obwohl er nicht Verursacher der "Shrinkflation" ist". Aus Sicht von Obmann Christian Prauchner müsste eine Kennzeichnungspflicht auf europäischer Ebene bei den Produzenten ansetzen. Der "Nationale Sonderweg" werde zu Mehraufwand führen, der sich auch in den Regalpreisen niederschlagen werde.
In die gleiche Kerbe schlägt der Handelsverband, Interessensvertretung von Handelsunternehmen. Die neue Kennzeichnungspflicht sei "nicht verursachergerecht, erhöht Kosten und belastet 140.000 Beschäftigte im Lebensmittelhandel", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Das Gesetz werde "die Preise in den Regalen nicht reduzieren, sondern zu mehr Bürokratie, mehr Personalaufwand und damit zu höheren Kosten führen. Händler würden sich über die "Shrinkflation" genauso ärgern wie die Konsumenten, könnten aber nichts dafür. Auch Will fordert eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller, diese wäre "verursachergerecht und fair".
Im Gegensatz dazu begrüßt die Konsumentenschutzorganisation foodwatch den Gesetzesvorschlag. Sie erinnert daran, dass eine gemeinsame Analyse mit der Preisvergleichs-Plattform preisrunter.at gezeigt habe, dass "mittlerweile fast alle Produktkategorien von Lebensmitteln betroffen sind - von Knabbergebäck über Gemüsekonserven bis hin zu Eiscreme".
(APA)
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