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Reformierte 2. Bundesliga mit 16 Mannschaften - ÖFB ändert Aufstiegskriterien

Neue Regelung für die reformierte 2. Bundesliga.
Neue Regelung für die reformierte 2. Bundesliga. ©VIENNA.at
Es wird dieses Jahr keinen Absteiger aus der Sky Go Erste Liga geben, denn um die reformierte zweite Fußball-Bundesliga im Juli wie geplant mit 16 Mannschaften zu starten, wurden am Freitag die Aufstiegskriterien vom ÖFB-Präsidium gewändert.
So wird die neue Bundesliga

Demnach wird aus der Regionalliga Mitte voraussichtlich ein vierter Verein aufsteigen, möglicherweise wird auch aus der Ostliga eine vierte Mannschaft nach oben kommen.

Kein Absteiger in der Sky Go Erste Liga

Zudem wurde festgelegt, dass es keine Relegation zwischen 2. Liga und Regionalliga gibt. Damit wird es auch keinen Absteiger aus der zweiten Leistungsstufe, die derzeit Sky Go Erste Liga heißt, geben.

Der ÖFB hatte ursprünglich festgelegt, dass es aus jeder der drei Regionalligen maximal drei Aufsteiger geben darf. Aus der Westliga hat jedoch nur das Amateurteam von Wacker Innsbruck, sportlich allerdings nur Mittelmaß, die Zulassung beantragt. Deshalb wurde nun beschlossen, bei Bedarf mehr Mannschaften aus den anderen zwei Regionalligen zuzulassen, wobei zunächst die RL Mitte zum Zug kommt.

Regelung für Amateurmannschaften bleibt gleich

Die Kriterien für Amateurmannschaften der Profi-Clubs wurden nicht geändert. Es dürfen unverändert maximal drei Amateurmannschaften aufsteigen, Anträge gibt es von Austria, Rapid, Sturm Graz und eben Innsbruck. Nach aktuellem Stand würden nur die Austria-Amateure und die Innsbruck-Amateure (falls die Profis den Aufstieg in die Bundesliga schaffen) aufsteigen. Sowohl die Sturm-Amateure (Mitte) als auch die Rapid-Amateure (Ost) sind derzeit nicht unter den besten vier Mannschaften ihrer Ligen, die um Zulassung angesucht haben.

Derzeit würden die RL Mitte vier Aufsteiger stellen (aktuell auf Kurs sind Lafnitz, Allerheiligen, LASK Juniors, Vorwärts Steyr), die RL Ost drei (derzeit Horn, Amstetten, Austria Amateure) und die RL West einen (Innsbruck Amateure).

Vorausgesetzt ist bei all diesen Planspielen, dass die Aufstiegsaspiranten auch die Lizenz für die 2. Liga erhalten. Die Entscheidung der ersten Instanz erfolgt bis 30. April.

(APA/Red)

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