Die geplante Steuerreform (Wertpapier-Steuer) bringt Vorsorge-, Pensionssparer und Kreditnehmer, die endfällige Kredite mit einem Tilgungsträger ansparen, in eine Steuerfalle. So Markus Salzgeber, unabhängiger Vermögensberater in Altach und Fachgruppenobmann der Finanzdienstleister, im Gespräch mit den VN. Warum? Weil die Bundesregierung im Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014, für Wertpapiere, welche ab 1. Jänner 2011 erworben und ab 1. Juli 2011 verkauft werden, künftig für erzielte Kursgewinne eine KESt (Kapitalertragssteuer) von 25 Prozent vorsieht.
Behaltedauer ist egal
Davon betroffen wären nach dem vorliegenden Entwurf realisierte Kurs- bzw. Veräußerungsgewinne von Aktien, Anleihen, Derivaten und Investmentfonds. Und zwar unabhängig der Behaltedauer. Anleger, die einen Anlagehorizont von mehr als einem Jahr haben, sollten daher noch geplante Wertpapierkäufe in diesem Jahr tätigen, rät der Experte. Nicht vorgesehen ist im Gesetzentwurf diese Kursgewinnsteuer für Zertifikate, Lebensversicherungen und Wertsteigerungen von Edelmetallen wie Silber, Platin oder Gold. Als Ausgleich sieht der Gesetzgeber vor, dass künftig z. B. Dividenden und GmbH-Ausschüttungen mit Verlusten aus der Veräußerung der entsprechenden Produkte (Aktien, GmbH-Anteile) und aus Derivaten gegenverrechnet werden können. Zinsen aus Sparbüchern, Forderungswertpapieren (Anleihen) usw. sollen wiederum nur mit Verlusten aus der Veräußerung gleichartiger Produkte ausgleichbar sein. Salzgeber: Besonders bedenklich erscheint vielen Finanz- und Steuerexperten, dass Fonds gleich auf zwei Ebenen besteuert werden sollen: Einerseits innerhalb des Fonds, wenn etwa der Fonds durch einzelne Aktiendeals Gewinne erzielt, und andererseits, wenn der Anleger seine Fondsanteile später mit Gewinn verkauft.
Tilgungsträgersparer
Besonders hart treffen könnte das daher künftig Tilgungsträgersparer. Gewinne von diesen sollen wie erwähnt zusätzlich versteuert werden. Damit könnten in vielen Fällen Kredite nicht zur Gänze getilgt werden, oder die Sparplan-Sparer müssen zusätzlich noch mehr Geld in ihre Fonds einzahlen. Statt an die Bank würde ein Teil der Rückzahlung an das Finanzamt fließen. Viele Kunden könnten in eine neue Schuldenfalle tappen. Für Markus Salzgeber ein klarer Eingriff in bestehende Verträge. Durch die nachträgliche Besteuerung von Tilgungsträgern werden auch gängige Finanzierungsmodelle bei Vorsorgehäusern- bzw. -wohnungen u. U. zu Fall gebracht, so Salzgeber weiter. Und: Da die monatlichen Sparpläne nicht ohne Zustimmung der Finanz erhöht bzw. zusätzlich abgeschlossen werden dürfen, besteht für Investoren Gefahr, dass dies die Finanz künftig nicht anerkennt und der Käufer/Vermieter später die Vorsteuer (fehlendes, positives Betriebsergebnis nach 20 bzw. 22 Jahren) zurückzahlen muss. Gängige und völlig legale Ansparmodelle zur Tilgung von Krediten würden damit nachträglich zu Spekulationsobjekten. Kreditnehmer endfälliger Kredite würden damit zur Sanierung des Staatshaushalts herangezogen.
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