Konkret vorbereitet wird eine außerordentliche Revision an den VwGH gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofs vom 19. April 2018. Darin gelangte das Gericht zur Rechtsansicht, dass von der CCC Event-Management GmbH keine Kriegsopferabgabe eingehoben werden darf. “Wir halten die vorgenommene Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung ohne ausreichende Begründung für problematisch. Genau in diesem Punkt wollen wir Klarheit bekommen, ob die Auslegung des Landesverwaltungsgerichtes im Sinne des VwGH ist oder nicht”, erläutert die Legistik-Landesrätin.
Klare Regelungen
Für den Sicherheitssprecher der Vorarlberger Volkspartei ist nach dem aktuellen Urteil klar, dass es beim Thema Glücksspiel klarer Regelungen bedarf. „Wir brauchen eindeutige Bestimmungen beim legalen Glücksspiel und wir brauchen schlagkräftige legistische Daumenschrauben für das illegale Glücksspiel!“
Die im Mai 2017 vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Verschärfungen des Wetten- und Baugesetzes sind für Winsauer dabei eine wesentliche Hilfe für die Exekutive, ändert aber nichts an der Tatsache, dass weitere wesentliche Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels nun vom Bundesgesetzgeber getroffen werden müssen.
„Um gegenüber illegalen Glücksspiellokalen bessere Kontroll- bzw. Sanktionsmöglichkeiten zu haben, braucht es dringend Verschärfungen bzw. Anpassungen im Glücksspielgesetz des Bundes“, berichtet Winsauer und verweist auf einen gemeinsamen Beschluss aller fünf Landtagsfraktionen im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags.
(VLK/red)
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