“In Vorarlberg gibt es derzeit 30 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften, von denen einige von der jüngsten Judikatur des Verfassungsgerichtshofes betroffen sein könnten. Nicht berührt sind die 422 ‘echten’ Agrargemeinschaften sowie die nach dem Vorarlberger Gemeindegutsgesetz 1998 bestehenden, klar geregelten 23 Gemeindegüter.”
Da der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis lediglich eine rechtliche Entscheidung über das Eigentumsrecht und das Recht auf Erträge aus agrargemeinschaftlichen Grundstücken getroffen, aber die konkrete Umsetzung offen gelassen hat, sind für die Praxis eine Reihe von Detailfragen zu klären. Hierzu haben die Landesräte Schwärzler und Stemer eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher Vertreter des Gemeindeverbandes, der Landwirtschaftskammer, des Föderalismusinstitutes, der Agrarbezirksbehörde sowie der Abteilungen Landwirtschaft, Innere Angelegenheiten und Gesetzgebung im Amt der Landesregierung angehören. Bedarfsweise sollen auch externe Fachleute zugezogen werden.
“Das Tiroler Erkenntnis stellt außer Streit, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie deren Erträge der Agrargemeinschaft zukommen. Bei Erträgen aus darüberhinausgehenden Substanznutzungen bleibt die Frage offen, in welchem Ausmaß diese der Gemeinde zuzurechnen sind. Dies im Sinne der Rechtssicherheit für die Agrargemeinschaften und Gemeinden zu klären, ist u.a. Aufgabe der eingesetzten Arbeitsgruppe”, betonen Agrarlandesrat Erich Schwärzler und Legistiklandesrat Siegi Stemer.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.