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Rechtssicherheit für Agrargemeinschaften und Gemeinden

Schwarzach - Zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes über eine Gemeindeguts-Agrargemeinschaft in Mieders/Tirol stellen Agrarlandesrat Erich Schwärzler und Legistiklandesrat Siegi Stemer fest.

“In Vorarlberg gibt es derzeit 30 Gemeindeguts-Agrargemeinschaften, von denen einige von der jüngsten Judikatur des Verfassungsgerichtshofes betroffen sein könnten. Nicht berührt sind die 422 ‘echten’ Agrargemeinschaften sowie die nach dem Vorarlberger Gemeindegutsgesetz 1998 bestehenden, klar geregelten 23 Gemeindegüter.”

Da der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis lediglich eine rechtliche Entscheidung über das Eigentumsrecht und das Recht auf Erträge aus agrargemeinschaftlichen Grundstücken getroffen, aber die konkrete Umsetzung offen gelassen hat, sind für die Praxis eine Reihe von Detailfragen zu klären. Hierzu haben die Landesräte Schwärzler und Stemer eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher Vertreter des Gemeindeverbandes, der Landwirtschaftskammer, des Föderalismusinstitutes, der Agrarbezirksbehörde sowie der Abteilungen Landwirtschaft, Innere Angelegenheiten und Gesetzgebung im Amt der Landesregierung angehören. Bedarfsweise sollen auch externe Fachleute zugezogen werden.

“Das Tiroler Erkenntnis stellt außer Streit, dass die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie deren Erträge der Agrargemeinschaft zukommen. Bei Erträgen aus darüberhinausgehenden Substanznutzungen bleibt die Frage offen, in welchem Ausmaß diese der Gemeinde zuzurechnen sind. Dies im Sinne der Rechtssicherheit für die Agrargemeinschaften und Gemeinden zu klären, ist u.a. Aufgabe der eingesetzten Arbeitsgruppe”, betonen Agrarlandesrat Erich Schwärzler und Legistiklandesrat Siegi Stemer.

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