Rechtsgutachten bestätigt LH-Wahl von Mikl-Leitner

Verfassungsexperte Peter Bußjäger kam in seinem Rechtsgutachten zum Schluss, dass ungültige Stimmen bei der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zum Landeshauptfraustellvertreter nicht zu berücksichtigen waren. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird es nicht geben, nachdem die SPÖ abgewunken hat.
Rechtsgutachten: Leere Stimmzettel bei LH-Wahl als ungültige Stimmen zu werten
"Stimmzettel, aus welchen sich weder die Zustimmung noch die Ablehnung eines Wahlvorschlages zur Wahl der Funktion des Landeshauptmannes und/oder eines LH-Stellvertreters ergibt, sind in die Ermittlung des Wahlergebnisses und die Feststellung der erforderlichen Mehrheit nicht einzubeziehen", lautete die Schlussfolgerung im siebenseitigen Gutachten von Bußjäger. Im Regelungszusammenhang von Artikel 35 Absatz 4 und 5 der NÖ Landesverfassung sowie des Paragrafen 67 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtags ergebe sich zweifelsfrei, "dass bei der Wahl des Landeshauptmannes sowie der beiden LH-Stellvertreter leere Stimmzettel ebenfalls als ungültig zu werten und daher bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht zu berücksichtigen sind".
ÖVP-Landtagspräsident sieht Vorgehen durch Rechtsgutachten bestätigt
Bußjägers Gutachten war von der Landtagsdirektion bzw. von Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) in Auftrag gegeben worden. Die Richtigkeit der Vorgehensweise hatte der Jurist schon am Dienstag in einer Vorabstellungnahme bestätigt.
"Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Wahl nach den Bestimmungen unserer Landesverfassung und der Landtagsgeschäftsordnung korrekt abgelaufen ist", betonte Wilfing am Donnerstag in einer Aussendung. Verwiesen wurde auch auf eine Vorlaufzeit der Wahlvorgänge: "Die seit Jahrzehnten bekannten einschlägigen Landesverfassungsnormen wurden seitens der involvierten Klubs in den acht Wochen Vorbereitungszeit zwischen Landtagswahl und konstituierender Sitzung nicht ansatzweise in Zweifel unterzogen, es wurden nicht einmal Unklarheiten geltend gemacht über die wenigen, aber dafür zentralen, Regelungen nach denen die Wahlen durchzuführen sind." Wenn nun "zufällig wenige Tage vor Ablauf der Anfechtungsfrist" plötzlich "sogenannte Zweifel aufkommen", lasse dies "tief blicken".
ÖVP-Danninger wirft SPÖ "Trump-Methoden" vor
"Die SPÖ hat die Notbremse gezogen, bevor sie mit ihrer eigenen Erzählung krachend gegen die Wand fährt", sagte ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger am Donnerstag in einer Aussendung zur Entscheidung der Roten, kein Rechtsmittel zu Erheben. Den Sozialdemokraten attestierte Danninger "schlechten politischen Stil": "Wenn man bei Wahlen scheitert, wird die Wahl an sich in Zweifel gezogen und damit bewusst das Vertrauen in die Institutionen beschädigt. Das sind Donald-Trump-Methoden."
FPÖ hatte bei LH-Wahl weiß gewählt
Im Zentrum der Diskussion steht die Berücksichtigung von ungültigen Stimmen. Die FPÖ hatte angekündigt, in der konstituierenden Sitzung am 23. März weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als neuer Landeshauptfraustellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.
Stimmen der NEOS reichen nicht für VfGH-Beschwerde
Die Frist für eine Beschwerde beim VfGH läuft bis (zum heutigen) Donnerstag. Die SPÖ bekräftigte am Mittwoch, kein Rechtsmittel zu erheben. Von den NEOS war Bereitschaft signalisiert worden, ein Beschwerde mitzutragen. Die notwendige Unterstützung von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also von sechs Abgeordneten, ist für die Pinken alleine nicht möglich. Die NEOS verfügen über drei Mandatare.
Beginn der Debatte war die Einschätzung von Verfassungsjurist Karl Stöger. Er ortete am Wochenanfang in Bezug auf die ungültigen Stimmen eine "unklare Rechtslage" und räumte einer VfGH-Beschwerde Chancen ein.
(APA/Red)
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