Dies
bestätigte ÖGB-Vizepräsident und SPÖ-Regierungsverhandler Rudolf Nürnberger
auf Anfrage.
Freilich käme diese Rechtsgleichstellung nicht so, wie es noch
im vergangenen Herbst die Gewerkschafter mit ihrer “Aktion Fairness”
eingefordert hatten. Sie hätte vielmehr den Charakter eines
Kompensationsgeschäftes.
Im Austausch für eine vereinheitlichte
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Dienstverhinderung käme es zur
so genannten Urlaubs-Aliquotierung. Und auch was die Angleichung der
Kündigungsfristen angeht, wurden die KV-Partner mit der “Ausarbeitung einer
kostenneutralen Vorgangsweise” beauftragt – was immer dabei heraus kommen
könnte.
Der Vorarlberger ÖGB-Chef Norbert Loacker dazu: “So einen Kuhhandel
lehnen wir jetzt ebenso entschieden ab wie vor dem 3. Oktober.
(Bild: APA)
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