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Rechnungshof will von Parteien Vermögens-Offenlegung

Rechnungshofpräsidentin Kaker hat ihren Reform-Entwurf vorgelegt
Rechnungshofpräsidentin Kaker hat ihren Reform-Entwurf vorgelegt ©APA/ROBERT JAEGER
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat am Freitag ihren Entwurf für schärfere Parteientransparenz vorgelegt.

Neben im Regierungsprogramm vereinbarten Punkten - etwa die Prüfung der Parteien durch den Rechnungshof, eine flotte Wahlkampfkostenbilanz und die Offenlegung der Schulden - bringt der Entwurf auch Überraschungen. So dürften Parteien Strafen nicht mehr mit Fördergeld bezahlen. Zustimmung kommt von Grünen und NEOS, die SPÖ fordert von der Regierung Gespräche.

ÖVP und Grüne sind mit einem eigenen Entwurf für die Verschärfung der Transparenzregeln seit Monaten säumig. Ein eigentlich für 2020 angekündigtes Gesamtpaket für Korruptionsbekämpfung und Transparenz kam ebenso wenig zustande, wie der später für September 2021 angekündigte Entwurf für ein neues Parteiengesetz. Kraker fasste daraufhin Anfang September die ungewöhnliche Initiative, einen Gesetzentwurf im Rechnungshof ausarbeiten zu lassen.

Grüne begrüßen Vorschlag

Die Grünen begrüßen den nun vorgelegten Vorschlag. "Der Entwurf enthält viele Überschneidungen mit den von uns Grünen seit Jahren geforderten und im Regierungsprogramm vereinbarten Themen", sagte Klubchefin Sigrid Maurer in einer Aussendung. Sie kündigte an, den anderen Fraktionen "in den nächsten Wochen" einen Entwurf der Koalitionsparteien zuzustellen. Die Verhandlungen mit der ÖVP seien "konstruktiv". Die Kanzlerpartei kommentierte die Vorschläge des Rechnungshofs vorerst nicht.

Keine Stellungnahme der SPÖ

Keine inhaltliche Stellungnahme wollte am Freitag die SPÖ zu den Rechnungshof-Vorschlägen abgeben. Ein Sprecher der Partei pochte auf die von der Regierung schon vor Monaten angekündigten Gespräche im Parlament: "Die Regierung ist aufgefordert, mit allen Fraktionen Gespräche zu führen." NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos begrüßte die Rechnungshof-Initiative als "grundvernünftig". Dass sie überhaupt nötig war, wertet es aber als "Armutszeugnis" für die Regierung, "weil die anderen Parteien mehr Transparenz scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Damit muss jetzt endlich Schluss sein".

Detailliertere Wahlkampfkostenabrechnung

Einige von Kraker aufgegriffene Punkte finden sich auch im türkis-grünen Regierungsprogramm. So haben ÖVP und Grüne die Vermögensbilanz der Parteien grundsätzlich vereinbart und auch eine Aufstellung der Wahlkampfkosten spätestens sechs Monate nach der Wahl angekündigt. In einigen Punkten geht Kraker aber über die Koalitionspläne hinaus. So soll die Wahlkampfkostenabrechnung deutlich detaillierter ausfallen als bisher und neben der Gesamtsumme auch Auskunft darüber geben, wofür die Parteien das Geld verwendet und wie sie den Wahlkampf finanziert haben. Wer das nicht tut, soll bis zu 100.000 Euro bezahlen.

Solche Strafzahlungen - etwa auch für das Überschreiten der Wahlkampfkostengrenze von 7,2 Mio. Euro - sollen die Parteien nicht mehr aus öffentlichen Fördergeldern bezahlen dürfen. Das Parteiengesetz solle einen fairen Wettbewerb sichern, begründete Kraker dies in ihrem Podcast. "Da soll sich unfaires Verhalten nicht im Nachhinein auszahlen."

Regelungen über staatliche Förderung

Außerdem will der Rechnungshof klar regeln, wofür die Parteien die staatliche Förderung verwenden dürfen (neben dem laufenden Betrieb nur für politische Arbeit und Wahlen) und die widmungsgemäße Verwendung auch prüfen. Nachschärfen möchte Kraker auch die Regeln für Inserate in Parteizeitungen und für "nahestehende Organisationen". In beiden Fällen geht es darum, Umgehungsmöglichkeiten zu unterbinden. Vorfeldorganisationen wie die SP-Gewerkschafter und der Pensionistenverband sollen außerdem künftig unter die strengen Spendenobergrenzen fallen. Gemeinsam mit der Partei dürften sie daher nur 750.000 Euro pro Jahr annehmen.

Für den Beschluss des Entwurfs wäre im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Vorschlag des Rechnungshofs enthält nämlich mehrere Verfassungsbestimmungen, darunter dass der Verfassungsgerichtshof im Streitfall über die Zulässigkeit der Rechnungshof-Prüfung von Parteien entscheiden soll.

(APA)

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