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Rechnungshof kritisiert Vogewosi-Management-Vertrag

Auch die Vogewosi wurde vom Rechnungshof gerügt
Auch die Vogewosi wurde vom Rechnungshof gerügt ©VOL.AT
Teilweise bekommen die Spitzenmanager gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften eine zu hohe Entlohnung. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof nach Prüfung von vier solchen Unternehmen. Bei der VOGEWOSI ginge es dabei um geringe Abweichungen.

Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften dürfen nicht mehr verdienen als Bundesbeamte in der höchsten Funktionsstufe (ab 1. März 2016 insgesamt 144.382 Euro). Der Rechnungshof hat 2016 die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft (GEDESAG) mit Sitz in Krems, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (GWG), die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke (GWSG) sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (VOGEWOSI) mit Sitz in Dornbirn geprüft.

Geschäftsführer zu viel verdient

Bei GEDESAG, GWG und VOGEWOSI hätten “Unbestimmte Formulierungen und die Umsetzung in der Praxis” teilweise zu Überschreitungen geführt. Vier aktive geschäftsführende Leitungsorgane hätten 2015 zu viel verdient, heißt es in einem am Freitag veröffentlichen Rechnungshofbericht.

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Manager hätten “höhere Abfertigungen oder Jubiläumsgelder nach Kollektivvertrag, höhere Urlaubsansprüche, automatische Bezugsanpassungen nach Kollektivvertrag, Bilanzgelder, Tantiemen oder Prämien, denen keine konkreten Leistungsvereinbarungen zugrunde lagen”, bezogen. Die drei Wohnbaugesellschaften hätten auch erhebliche finanzielle Lasten aus früheren einzelvereinbarten und betrieblichen Pensionszusagen zu tragen.

Zur Sanierung der Lage empfiehlt der Rechnungshof, die im Gesetz verwendeten Begriffe klarer zu definieren. So sollte der Jahresbezug mit allen fixen und variablen Gehaltsbestandteilen in Relation zum Spitzengehalt von Bundesbeamten gesetzt werden. Auch sei mehr Transparenz gefragt.

Kritikpunkte an Management-Verträgen

Allen vier geprüften Gesellschaften empfiehlt der Rechnungshof, die Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes genauer einzuhalten und ein “ausgeglichenes Geschlechterverhältnis” in ihren Führungsgremien anzustreben. “Es wäre bei allen Dienstverträgen von geschäftsführenden Leitungsorganen ein Gesamtjahresbezug ohne automatische Bezugserhöhung vorzusehen.”

Punkte, die in den einzelnen Gesellschaften dem Rechnungshof aufstoßen, sind beispielsweise: Verträge, in denen nicht alle Mehrarbeitsleistungen und Überstunden inkludiert sind, einzelvertragliche Sonderregelungen hinsichtlich Abfertigungen, eine automatische Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Falle der Abberufung, Überstundenpauschalen und “hohe Pensionszusagen”, Kilometergeld für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragselemente, zu hohe Abfertigungsansprüche, Essensmarken für Führungskräfte oder automatische Bezugsanpassungen.

Vogewosi wehrt sich

In einer Stellungnahme der VOGEWOSI wird hingegen auf den geringen Personalaufwand verwiesen. Beispielsweise verfüge die VOGEWOSI, die in Bezug auf Umsatzerlöse und Summe der Verwaltungseinheiten die zweitgrößte der vier überprüften gemeinnützigen Bauvereinigungen war, nur über einen Geschäftsführer und wies auch geringsten Personalaufwand pro Angestellten auf. Der Anteil des Personalaufwands für die aktiven Vorstandsmitglieder am Gesamtpersonalaufwand (ohne Pensionsaufwendungen) war bei der GEDESAG fast doppelt so hoch wie bei der größeren GWG, verteidigt sich die VOGEWOSI.

Die gesamten Verwaltungskosten der gemeinnützigen Bauvereinigungen lagen zwischen 1,99 Millionen Euro und 9,67 Millionen Euro. Die Anteile der Kosten für den Vorstand bzw. die Geschäftsführung an den gesamten Verwaltungskosten betrugen im Jahr 2015 bei der GWG und der GWSG 7,6 Prozent, bei der VOGEWOSI 4,2 Prozent und bei der GEDESAG 13,3 Prozent. Der Personalaufwand für den Vorstand der GEDESAG war im Jahr 2015 knapp drei- mal so hoch wie bei der nach Umsatzerlösen und Anzahl der Verwaltungseinheiten größeren VOGEWOSI, heißt es in der VOGEWOSI-Aussendung.

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