Die österreichische Klimastrategie dürfte in einem wichtigen Teilbereich scheitern. Davor warnt der Rechnungshof in einem der APA vorliegenden Rohbericht. Die Prüfer gehen davon aus, dass die für private Haushalte und Gewerbebetriebe vorgegebenen Klimaziele deutlich verfehlt werden. Kritik übt der Rechnungshof an den Ländern, für die immer noch keine konkreten Einsparungsziele vorliegen und die mit ihrer Wohnbauförderung zunehmend Budgetlöcher stopfen, statt sie in Energieeffizienz zu investieren.
Dass Österreich seine Klimaziele aus eigener Kraft nicht erreichen kann, steht weitgehend außer Zweifel. Ausgangspunkt der Berechnungen ist das Jahr 1990. Damals wurden hierzulande knapp 80 Mio. Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre gepumpt. Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 sollen es nur noch 68,8 Mio. Tonnen sein – also um 13 Prozent weniger. Vor allem Industrie und Verkehr lagen 2007 aber weit über den Zielwerten. Einen Lichtblick boten in der jüngsten Klimabilanz von Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) sinkende Emissionen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben.
Die Freude könnte allerdings verfrüht gewesen sein: Ein aktueller Rohbericht des Rechnungshofes warnt nämlich vor dem Scheitern der Klimaziele im Bereich “Raumwärme” und übt deutliche Kritik an den Bundesländern. Ursache für den Rückgang des CO2-Ausstoßes im Jahr 2006 war demnach nämlich weniger die höhere Energieeffizienz, als der milde Winter (ähnliches gilt auch für die positiven Zahlen aus 2007, die den Prüfern noch nicht vorlagen).
Berücksichtigt man die Treibhausgas-Emissionen der Haushalte nämlich über einen längeren Zeitraum, dann ist kein Rückgang feststellbar: 1990 wurden in Österreich 15,1 Mio. Tonnen CO2 “verheizt”, von 2002 bis 2006 waren es im Durchschnitt ebenfalls 15,1 Mio. Tonnen. “Eine klare Trendwende war nicht erkennbar”, urteilen die Rechnungshof-Prüfer denn auch in dem der APA vorliegenden Bericht. Offenbar seien Einsparungen – etwa durch thermische Sanierung von Altbauten – durch den Bau zusätzlicher Wohnungen und Büros wieder wettgemacht worden.
Daher gehen die Prüfer davon aus, dass das von 2008 bis 2012 angepeilte Kyoto-Ziel im Bereich der privaten Haushalte verfehlt wird: “Nach Ansicht des RH werden die bis 2012 kurzfristig realisierbaren Maßnahmen für eine umfangreiche Emissionsreduktion und eine Zielerreichung im Sektor nicht ausreichen.”
Der Rechnungshof fordert nun verstärkte Anstrengungen über das Jahr 2012 hinaus und kritisiert, dass den Ländern nach wie vor keine konkreten Klimaziele vorgeschrieben wurden. Außerdem werde das politisch vereinbarte Ziel, pro Jahr zwei Prozent der zwischen 1945 und 1980 gebauten Wohnungen zu sanieren, nur von Vorarlberg erfüllt.
Für steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten
Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern ist stark unterschiedlich verlaufen: Während die vorwiegend durch Heizen verursachten Emissionen im Bereich “Raumwärme” in Kärnten um elf Prozent zurückgingen, sind sie in Tirol um 32 Prozent gestiegen (siehe Tabelle). Der Rechnungshof fordert die Länder nun auf, die thermische Sanierung von Eigenheimen im Rahmen der Wohnbauförderung zu forcieren. Finanzminister Josef Pröll (V) wird aufgefordert, bei der Steuerreform über die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Sanierungsausgaben nachzudenken.
Gelobt wird in dem der APA vorliegenden Rohbericht zwar die “ambitionierte energie- und klimapolitische Ausrichtung” der Wohnbauförderung in Oberösterreich und Vorarlberg. Andere Länder fördern die Sanierung alter Häuser jedoch auch dann, wenn keine Verbesserung der Energiestandards erfolgt, sondern nur der Wohnkomfort steigt. Der Bericht spricht daher von einem “Spannungsfeld” zwischen den sozialen und den umweltpolitischen Zielen der Wohnbauförderung.
Verschärft wird die Situation dadurch, dass einige Länder – vor allem Oberösterreich, Wien und Kärnten – ihre Wohnbauförderung zusehends kürzen: Von 1997 bis 2000 gaben die Länder durchschnittlich 2,542 Mrd. Euro für die Wohnbauförderung aus, von 2002 bis 2007 nur noch 2,37 Mrd. Euro. Zu beachten ist allerdings, dass die reale Kürzung abzüglich der (in diesen Zahlen nicht berücksichtigten) Inflation noch deutlich stärker ausfällt.
Hintergrund dieser Kürzung: Die Zweckbindung der vom Bund an die Länder überwiesenen Wohnbauförderungsgelder wurde 1996 aufgehoben. Seither muss nur noch ein Teil in die Wohnbauförderung fließen (2007 waren es 1,78 Mrd. Euro). Den Rest (2007 1,22 Mrd. Euro) haben ausnahmslos alle Länder in ihr sonstiges Budget umgeleitet. 2001 wurde die Zweckbindung noch weiter aufgeweicht. Der Rechnungshof konstatiert nun, dass dies zu einem weiteren Rückgang Kürzung der Wohnbauförderung geführt hat.
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