Vandans. Die Gemeinde Vandans veröffentlichte vor kurzem eine Kundmachung über die Räumung und Streuung der Gehsteige durch die Gemeinde.
Laut Straßenverkehrsordnung haben die Eigentümer von Liegenschaften dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege (Entfernung max. 3 m) einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese Flächen zur selben Zeit bestreut sein. Eigentümer von unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. Falls kein Gehsteig (Gehweg) besteht, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten. Die Gemeinde Vandans übernimmt die Schneeräumungs- und Streupflichten auf Gehsteigen und Gehwegen an allen öffentlichen Gemeindestraßen.
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