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Rauchverbot: Umstellung für viele Wirte problemlos

Ab 1. Jänner gelten in ganz Österreich strengere Nichtraucherschutzbestimmungen. Rund 60.000 Wirte müssen sich laut Wirtschaftskammer bis dahin auf die veränderten Bedingungen einstellen.

Für den Großteil dürfte die vieldiskutierte Regelung allerdings gar kein Problem darstellen, erklärte Helmut Hinterleitner, Obmann der Gastronomiesparte, der APA. “Viele werden dem gelassen entgegen blicken.” Probleme ortete er nur bei einer Minderheit – den größeren Einraumbetrieben.

Schätzungsweise drei Viertel der Lokale würden über mehrere Räume verfügen und seien über 80 Quadratmeter groß – und diese Wirte dürfen laut dem neuen Gesetz einfach ein Zimmer zum Raucherkammerl erklären, so Hinterleithner. Der Raum könne dabei völlig frei gewählt werden, dürfe nur nicht mehr als 50 Prozent der Verabreichungsfläche bzw. Sitzplätze umfassen. Ohne Bedenken können der Umstellung alle Gaststätten unter 50 Quadratmetern entgegenblicken: Für sie gilt ab 1. Jänner absolute Wahlfreiheit, ob sie das Rauchen erlauben oder verbieten wollen.

“Die haben es am einfachsten”, so Hinterleithner. “Dort wo ich noch Probleme orte, ist bei den Einraumbetrieben, wo noch Entscheidungen getroffen werden müssen.” Bei den Lokalen zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Raumaufteilung aus feuer- baupolizeilichen oder Denkmalschützgründen möglich ist und das Rauchen in einem Teilbereich erlaubt werden kann. Betroffen seien davon vor allem bestimmte Betriebsarten, wie das typische Wiener Kaffeehaus mit nur einem Raum oder kleine Wirtshäuser. “Da muss man natürlich Lösungen finden”, so Hinterleithner. Verglichen mit den großen Mehrraumlokalen seien diese Betriebe allerdings in der Minderheit.

Einen weiteren Grund für eine problemlose Umstellungsphase ortete der Obmann in der vor dem Gesetzbeschluss geltenden freiwilligen Selbstverpflichtung. Damals hätten Betriebe über 75 Quadratmeter Nichtraucherräume schaffen sollen, der Großteil habe dies damals bereits getan, so Hinterleithner. Vor allem viele Restaurants seien schon jetzt gänzlich rauchfrei oder auf das neue Gesetz vorbereitet. Drei Viertel der 60.000 Betriebe in Österreich hätten sich schätzungsweise bereits mit der Umstellung auseinander gesetzt, die Wirtschaftskammer sei gerade dabei flächendeckend zu informieren.

Ob Umbauarbeiten sinnvoll seien, müsse jeder Wirt individuell entscheiden – auch angesichts EU-Überlegungen bezüglich eines absoluten Rauchverbots an allen Arbeitsplätzen und somit auch der Gastronomie, meinte Hinterleithner. Da jeder Lokaltyp individuell sehr verschieden sei, könne ein Raucherbereich für das Geschäft absolut wichtig oder auch gar nicht notwendig sein.

Wer umbauen will, kann die Übergangsfrist bis 30. Juni 2010 in Anspruch nehmen und bis dahin das Qualmen ohne Einschränkung erlauben. Für alle anderen Wirte gelten die Nichtraucherschutzbestimmungen ab 1. Jänner 2009, sie werden bei Anzeigen mit Verwaltungsstrafen geahndet. Um die Frist in Anspruch nehmen zu könne, muss bis Jahresende allerdings ein ernsthaftes Ansuchen – mit Umbauplänen oder Kostenvoranschlägen – bei der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Sonst gelte auch für Lokale mit Umbauarbeiten der 1. Jänner 2009 als Stichtag. Eine bloße Mitteilung, dass ein Umbau geplant sei, genüge nicht.

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