Rauchverbot in Gaststätten gilt nun in ganz Deutschland
Das Qualmen ist dort in Gaststätten ausnahmslos verboten. Alle anderen Länder erlauben das Rauchen in einem geschlossenen Nebenraum einer gastronomischen Einrichtung. Mit den Gesetzen haben die Länder öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude grundsätzlich zu rauchfreien Zonen erklärt. Dazu gehören Behörden, Schulen und Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Flughäfen und Krankenhäuser.
In einigen Ländern wie in Sachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hängt der blaue Dunst allerdings weiterhin in der Luft kleiner Beisln. Die Landesverfassungsgerichte haben das Rauchverbot auf Antrag von Wirten vorläufig aufgehoben, weil die Regelung möglicherweise die Existenz ihrer Einraum-Gasthäuser bedroht. Rauchen ist noch dort erlaubt, wo ausschließlich der Eigentümer bedient. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot in allen anderen Bereichen drohen hingegen teils hohe Bußgelder. Während in Sachsen bis zu 5.000 Euro fällig werden könne, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.