Karlsruhe/Wien. In Österreich ist ein ähnliches Urteil nur “schwer vorstellbar”, sagte der Wiener Anwalt Manfred Ainedter auf APA-Nachfrage. Seines Wissens gibt es hierzulande keine Judikatur in diese Richtung. Eine Unterlassungsklage von Nachbarn sei möglich, die Entscheidung hänge dann aber wohl von der Menge ab. Rauchen sei ortsüblich und Tabak ein legales Genussmittel, erläuterte Ainedter, Gründer der Plattform “Rauchfrei(heit)”.
Bundesgerichtshof gab klagenden Ehepaar recht
In Deutschland ging es um die Klage eines Ehepaars aus Brandenburg. Die beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen zwölf und 20 Zigaretten täglich.
Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest.
Landesgericht muss klären, wie stark Nichtraucher gestört werden
Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich, wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können, dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht.
Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die rauchfreien Zeiten festlegen. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.