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Rauchverbot im Auto bringt skurrile Situationen für L17-Fahrer

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Seit dem 1. Juni ist das Rauchen im Auto strafbar, sobald Minderjährige im Fahrzeug sind. Gleichzeitig ist Rauchen außerhalb des Fahrzeuges ab 16 (noch) erlaubt. Dies führt zu kuriosen Situationen, vor allem beim L17.

Seit Anfang Mai gilt das Rauchverbot im öffentlichen Verkehr und in allen Fahrzeugen, sobald Personen unter 18 Jahren an Bord sind. Gleichzeitig ist das Jugendschutzgesetz selbst noch Ländersache – und damit Rauchen in den meisten Bundesländern noch ab 16 Jahren erlaubt. Dies wird erst im Laufe des Jahres bis spätestens Jänner 2019 angepasst.

Wer darf nun rauchen?

Dies könnte zu skurrilen Situationen führen. So stellt sich die Frage, ob Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren selbst als die einzigen Betroffenen neben dem volljährigen Fahrer im Fahrzeug rauchen dürfen. Und wie ist die Situation für Besitzer eines L17-Führerscheins, die allein im Auto unterwegs sind?

Das sagt das Gesetz

Der Gesetzestext im Wortlaut im Nichtraucherschutzgesetz, Paragraf 12, Absatz 4: “Rauchverbot gilt auch für geschlossene öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung. Dies gilt auch in nicht der entgeltlichen oder gewerblichen Personenbeförderung dienenden Verkehrsmitteln, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.”

L17-Fahrer gefährdet sich selbst

Dies lässt sich beispielsweise so interpretieren, dass auch der Fahrer selbst als ebenjene Person gilt, auch wenn er alleine fährt. Im Umkehrschluss: Ein 17-Jähriger mit L17-Führerschein dürfte im eigenen Auto nicht rauchen, weil er seine eigene Gesundheit gefährdet. Außerhalb des Fahrzeuges gilt diese Logik jedoch (noch) nicht. Ähnlich verhält es sich demnach mit 16-jährigen rauchenden Beifahrern. Diese dürfen außerhalb des Fahrzeuges rauchen, im Auto zu ihrem eigenen Schutze nicht.

Gesetzeserläuterung steht aus

Zwar gibt es einen Erlass des Gesundheitsministeriums an die Exekutive, das Gesetz zu vollziehen und zu strafen – jedoch wie es aus Polizeikreisen heißt ohne Erläuterung, wie Situationen wie die geschilderten zu behandeln sind. Vonseiten der BH Bregenz erklärt man auf VOL.AT-Anfrage, dass man das Gesetz wörtlich vollziehen werde – also alleinfahrende minderjährige L17-Lenker mit Zigarette am Steuer gestraft werden.

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