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Rauchverbot: Erste Beschwerden über vier Grazer Lokale

Bereits am ersten Tag nach Inkrafttreten des Rauchverbots in den heimischen Lokalen sind bei der Behörde die ersten Beschwerden wegen Missachtung des neuen Tabakgesetzes eingelangt. In Graz wurden bis Freitagmittag vier Betriebe gemeldet.

In den restlichen Bundesländern gab es vorläufig noch keine Anzeigen.

Gaststätten, die sich nicht an die Bestimmungen halten, müssen bei Bezirksämtern und Magistraten zum Beispiel von Gästen gemeldet werden. Erst im Anschluss wird nach einer Überprüfung durch die Behörden falls notwendig eine Verwaltungsstrafe verhängt. Bis zu 10.000 Euro müssen im Extremfall bezahlt werden.

Man rechne damit, dass es bereits mehr Beschwerden gebe, die bei anderen Stellen deponiert wurden und erst weitergeleitet werden müssen, so die für das Rauchverbot zuständige Bau- und Anlagenbehörde im Magistrat Graz. Hinsichtlich der Kontrolle räumte die Behörde ein, dass man nach einer Meldung mit der Kontrolle mehrere Tage “hinten nach sei”. Daher werde die Beweisführung nicht leicht werden.

Über eine komplexe Vorgehensweise bei der Überprüfung des Gesetzes berichteten auch die zuständigen Stellen in Wien. Grundsätzlich falle die neue Regelung in den Kompetenzbereich gleich mehrerer Behörden, sagte Renate Pommering-Schober, Leiterin der zuständigen Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht), zur APA. Will man nicht nur Informationen erfragen, sondern einen konkreten Verstoß melden, muss man sich an die magistratischen Bezirksämter wenden.

Anzeigen würden ihres Wissens noch keine vorliegen, so eine Sprecherin der Magistratsdirektion. Auch Anfragen oder Beschwerden gab es seit Jahresbeginn nicht. “Auch im Dezember 2008 hatten wir nur geschätzte fünf Anrufe – und alle sehr allgemein gehalten”, so Pommering-Schober. Bei der Wiener Polizei waren bis Freitagmittag ebenfalls noch keinerlei Beschwerden eingelangt. Da die Exekutive nicht zuständig ist, werden diese im Fall des Falles an die Magistrate weitergeleitet.

Sollten in Wien künftig Anzeigen eintrudeln, schalten die Bezirksämter – je nach Sachlage – die zuständige Behörde ein, erklärte die Sprecherin. Wird etwa das Fehlen der verpflichtenden Beschilderung beanstandet, mittels derer Gaststätten als Raucher- bzw. Nichtraucherlokal deklariert werden müssen, wird das Marktamt (MA 59) informiert. Bezieht sich die Anzeige auf das Fehlen eines Nichtraucherbereiches, wird die Baupolizei (MA 37) kontaktiert. Sie prüft dann, ob der betroffene Wirt Umbaupläne eingereicht hat und damit die Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 in Anspruch nehmen kann.

In Linz und Eisenstadt-Umgebung war Freitagvormittag ebenfalls noch keine einzige Beschwerde bei der Bezirksverwaltung eingegangen. Man rechne aber durchaus damit, dass es demnächst entsprechende Anrufe geben werde, hieß es in Oberösterreich auf APA-Anfrage. Auch in St. Pölten gab es laut Magistrat bisher “keine Rückmeldungen” über möglicherweise säumige Gastronomiebetriebe.

Das gleiche gilt für das Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Stadt. Eine Umfrage bei 2.500 Gastronomiebetrieben der dortigen Wirtschaftskammer vor dem Jahreswechsel hatte ergeben, dass die Umsetzung des neuen Tabakgesetzes “reibungslos klappt “: Die Ansprüche von Rauchern und Nichtrauchern würden erfüllt, hieß es in einer Mittelung. In Kärnten, Tirol und Vorarlberg waren die Behörden wegen der Feiertage am Freitag noch nicht erreichbar.

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