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Generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018

Am Freitag wird ein verbessertes Rauchergesetz vorgestellt.
Am Freitag wird ein verbessertes Rauchergesetz vorgestellt. ©APA
Wien - Seit dem heutigen Freitag ist es fix: Ab Mai 2018 ist das Rauchen in der Gastronomie Geschichte. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentierten bei einer Pressekonferenz in Wien den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in die Begutachtung gehen soll.

Wien. “Für mich ist es ein sehr erfreulicher Tag”, betonte die Ressortchefin. “An der Geschichte des Nichtraucherschutzes haben sich schon viele Minister vor mir erfolglos versucht.” Zwar sei mit der “Deadline” 2018 eine sehr lange Übergangsfrist vorgesehen, doch Dank einer “Nichtraucherschutz-Prämie” würde die Mehrzahl der Betriebe schon früher umstellen, hoffen die beiden Politiker.

Jene Gastwirte, die schon vor Juli 2016 den Qualm aus ihren Lokalen verbannen, bekommen dafür zehn Prozent des Restbuchwerts für die Umbaumaßnahmen zur Trennung der Gastbereiche, die noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Zudem können sie ihre Investitionen weiterhin vorzeitig abschreiben. Die geschätzten Kosten für den Staat bewegen sich dafür zwischen fünf und 20 Millionen Euro, sagte Mitterlehner.

Lange Übergangszeit als Kompromiss

“Wir müssen mit der Kritik leben”, meinte der Vizekanzler, der glaubt, durch die lange Übergangszeit und die Prämie einen tragbaren Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen gefunden zu haben. Auch viele Gastronomen würden eine klare Regelung der ewigen Diskussion vorziehen. In drei Jahren wäre der Raucherbann total akzeptiert.

Oberhauser erwartet viele positive Auswirkungen des Verbots. So würde sich die Gesundheit der zahlreichen Angestellten in der Gastronomie bessern, viele dem Tabak abschwören und zahlreiche Kinder und Jugendliche erst gar nicht beginnen. Auch in anderen Ländern hätten sich die entsprechenden Effekte schnell in den Krankenstatistiken erfreulich bemerkbar gemacht. Die Politikerin will dies auch noch durch zahlreiche Kampagnen unterstützen. In Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und den Krankenkassen will man erreichen, dass “die erste Zigarette erst gar nicht geraucht wird” – und möglichst viele aufhören.

“Warum machen wir eine neue Regelung? Weil die alte nicht funktioniert hat”, unterstrich Mitterlehner. Egal, ob es jetzt 15.000 Anzeigen gegen schwarze Schafe in der Gastronomie waren, die Dunkelziffer war sicher höher. Es habe auch Beschwerden ausländischer Gäste gegeben, die Nichtraucherschutz von zu Hause gewöhnt waren. Zudem gebe es eine klare internationale Entwicklung, der Österreich nachgehinkt sei.

Rauchverbot auch auf Zeltfesten

Der Raucherbann wird auch Mehrzweckhallen, Vereinslokale und Zeltfeste betreffen. Einzige Ausnahme sind Hotels, die einen Raucherraum für ihre Gäste einrichten dürfen, allerdings ohne Service, auch Speisen und Getränke dürfen dorthin nicht mitgenommen werden. Das Ausweichen auf E-Zigaretten wird ebenfalls unterbunden, da die WHO eine Gesundheitsschädlichkeit nicht ausgeschlossen habe und man mit einer Ausnahme neue Diskussionen auslösen würde. “Alles was verdampft und vernebelt, egal ob mit oder ohne Nikotin, fällt darunter.”

Die Strafhöhen bleiben gleich. “Man kann die Umsetzung nicht herbeistrafen”, meinte Mitterlehner, obwohl es laut Oberhauser nicht ohne Kontrollen gehen werde. Beide Politiker glauben aber daran, dass bis zur Umsetzung die Akzeptanz so groß sein wird, dass es keine Probleme geben wird. “Ich hoffe, wir werden zu einem friedfertigeren Miteinander kommen”, sagte die Ministerin. Sie sei vorerst mit dieser Regelung zufrieden, was weitere Maßnahmen – etwa Rauchverbot im Auto, wenn kleine Kinder mitfahren – betrifft, werde man “step by step” vorgehen.

Chronologie zum Thema Rauchverbot

1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-“Pressestunde” mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden. Ausserwinkler stellt sich vor, dass zumindest ein Großteil der Betriebe in etwa fünf Jahren die Hälfte der Plätze Nichtrauchern zur Verfügung stellt.

2004: Die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben bekannt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt wird. 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 “rauchfreie Zonen” einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.

2007: Das Gesundheitsministerium unter Ressortleiterin Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt an, dass es nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung geben wird.

2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.

2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.

2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein “grundsätzliches” Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen, die bei mehreren Verstößen bis zu 10.000 Euro betragen können.

2009: EU-Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou kritisiert die österreichischen Nichtraucherschutzbestimmungen in der Gastronomie scharf, als “nicht zufriedenstellend”. Die Erfahrung zeige, dass Rauchergesetze mit vielen Ausnahmeregelungen nicht funktionieren würden.

2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.

2015: SPÖ und ÖVP einigen sich im Ministerrat: Für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie soll es vor dem Sommer einen Parlamentsbeschluss geben. Man werde nun “Step by Step” ein Gesetz entwickeln, erklärt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ), die eine Realisierung bis spätestens 2018 anpeilt. Die Debatte um ein Rauchverbot wurde durch den Tod des Journalisten Kurt Kuch Anfang Jänner neu entfacht.

2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Oberhauser und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in Begutachtung geht. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine “Prämie” in Höhe des Restbuchwerts erhalten.

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