Das Gesetz war am 11. Dezember von der Abgeordnetenkammer verabschiedet worden. Es sieht vor, dass zum Beispiel Bar- und Restaurantbesitzer Nichtraucherzonen einrichten müssen, wenn sie das Rauchen in ihren Räumlichkeiten überhaupt erlauben wollen.
Das Gesetz tritt in einem Jahr in Kraft. Wer in einer Nichtraucherzone raucht, muss mit einer Strafe von 25 bis 250 Euro rechnen, ist eine Schwangere oder ein Kind unter zwölf Jahren zugegen, kann die Strafe verdoppelt werden.
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