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Rauchen: Absoluter Bann laut Jurist rechtlich unmöglich

Eine juristische Expertise heizt die Debatte um ein absolutes Rauchverbot in Österreichs Lokalen an: Die Einführung eines totalen Banns ist aufgrund des jetzigen Gesetzes verfassungsrechtlich unmöglich. Zu diesem Schluss kommt Wolf Szymanski, Ex-Jurist aus dem Innenministerium, in seinem Gutachten.
Eine solche Verschärfung würde dem Vertrauensschutz widersprechen, sagte Szymanski am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Betriebe, die in eine räumliche Abtrennung investiert haben, könnten klagen und wären von einem absoluten Verbot ausgenommen.

Wer – der jetzigen Regelung entsprechend – vor dem 1. Juli in seinem Lokal Geld für eine Abtrennung aufwende, behalte das Recht auf einen Raucherraum, auch bei einem österreichweiten Verbot, erklärte Szymanski das Fazit seiner Expertise. “Wer darauf vertraut, dass ein bestimmtes Verhalten vom Gesetzgeber gewollt ist, kann nicht kurze Zeit danach mit einem Gesetz konfrontiert werden, das die Investition in den Rauchfang schießt.”

Diesbezüglich gebe es mehrere Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, betonte der Jurist. Am eindrucksvollsten zeige die Ausnahme für lärmarme Lkw auf der Loferer Bundesstraße (B312) die Problematik: 1989 habe die Tiroler Landesregierung ein Nachtfahrverbot erlassen, davon aber leise Lkw ausgenommen. Zahlreiche Frächter rüsteten laut Szymanski daraufhin um. Bereits im Folgejahr sei das Verbot auf alle Schwerfahrzeuge erweitert worden. Eine Maßnahme, die nicht lange hielt: Der VfGH habe den Schritt wegen Verstoßes gegen den Vertrauensschutz aufgehoben, lärmarme Lkw könnten noch heute in den Nachtstunden fahren, so Szymanski.

Laut dem Vertrauensschutz im Gleichheitsgebot darf die Veränderung einer Rechtslage nicht dazu missbraucht werden, jenen Personen Vorteile zu untersagen, die sich wie gewünscht verhalten hätten, fasste der Jurist zusammen. Genau dies wäre bei einem absoluten Qualmverbot in Österreich der Fall.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Wiener Wirt Stefan Gergely, der in seinen Lokalen im Schlossquadrat in Margareten rund 50.000 Euro in Abtrennungen wie eine Glas-Schiebetür investiert hat. Angesichts der Rechtslage will der Gastronom seine Kollegen zum Umbau animieren: “Seid’s g’scheit und macht’s das auch”, verkündete er bei der Pressekonferenz. Sollte es zu einem totalen Rauchverbot kommen, werde er klagen, sich auf den Vertrauensschutz berufen und den Tabakkonsum weiter erlauben.

Vor einem von der Europäischen Kommission aufoktroyierten Rauchverbot hat Gergely dank Szymanskis Expertise keine Angst: “Wer Investitionen deswegen unterlässt, weil eh ein Rauchverbot von der EU kommt, ist auf dem falschen Dampfer”, betonte der Jurist. “Es gibt derzeit keinen Hinweis darauf, dass in der EU etwas Verbindliches in Richtung Rauchverbot auch nur angedacht wird.” Bezüglich Gesundheitsschutz habe die Kommission deutlich gemacht, dass sie keine Zuständigkeit habe und seitens des Arbeitnehmerschutzes gebe es keine Initiativen. Bisherigen Entschließungen kämen keinerlei Verbindlichkeiten zu.

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