Der Hauptangeklagte, ein 21-jähriger Hilfsarbeiter, wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt, zusätzlich wurde ein Jahr Haft aus einer alten Strafe widerrufen. Sein 17-jähriger Komplize fasste zwei Jahren unbedingte Haft aus. Die Urteile sind rechtskräftig.
Laut Anklage von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig waren die beiden Männer im Oktober 2008 in Villach mit einem Schlagring und einem abgebrochenen Besenstiel auf einen Passanten losgegangen. Dieser war gerade dabei, in den frühen Morgenstunden Geld bei einem Bankomat zu beheben. Es gelang dem Duo allerdings nicht, das Geld – es handelte sich um 20 Euro – an sich zu reißen.
Der Überfallene flüchtete in ein nahe gelegenes Gasthaus und alarmierte die Polizei. Die beiden einschlägig Vorbestraften wurden wenig später von der Villacher Exekutive verhaftet. Ihnen wurde von der Anklägerin auch vorgeworfen, im Dezember 2008 mehrere Einbrüche verübt zu haben.
Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus, der 21-Jährige muss nun insgesamt für sieben Jahre ins Gefängnis. Sein Komplize wandert für zwei Jahre hinter Gitter. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig ist.
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