Von Christiane Eckert
Von Beginn bis zum Ende der Verhandlung zeigt sich die 20-Jährige recht weinerlich. Die Unbescholtene wird beschuldigt, einen Raub, eine Nötigung, eine Sachbeschädigung und eine Körperverletzung begangen zu haben. Sie bekennt sich schuldig, weist aber unter Tränen darauf hin, dass ihre Kolleginnen mindestens ebenso schuldig seien. Die zwei betreffenden Frauen wurden als Zeugen geladen, doch sie sind mittlerweile in ihre Heimat zurück gereist.
Hintergrund
Die Tänzerinnen des Dornbirner Lokals wohnten gemeinsam in einer Wohnung. Die eine soll der anderen 80 Euro vorenthalten haben, darauf hin kam es zum Handgemenge. Die Angeklagte knöpfte der anderen Tänzerin das Geld wieder ab und teilte ordentlich Schläge, Tritte und Kratzer aus. Daneben kam es zur Beschädigung eines Handys. 580 Euro muss sie der einen Kollegin als Entschädigung bezahlen, als Strafe bekommt die junge Frau 15 Monate, fünf davon unbedingt. Bei den fünf Monaten hat die Verurteilte gute Chancen auf eine bedingte Entlassung nach der Hälfte, das wäre dann in einem Monat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schnelle Justiz
Lob gibt es seitens der Verteidigerin Dietlind Hügel für das rasche Arbeiten der Justiz. Am achten Jänner war der Vorfall, heute war bereits der Prozess. Haftsachen werden prinzipiell so rasch wie möglich erledigt, doch in diesem Fall war die Justiz wirklich sehr, sehr schnell.
(Red)
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