Ins Gefängnis muss Kornelia Ratz voraussichtlich aber trotzdem nicht. Ihre zehnmonatige Haftstrafe könnte sie auch als Hausarrest mit der elektronischen Fußfessel absitzen. Ihr Anwalt Bertram Grass bestätigte auf Anfrage des ORF Vorarlberg, dass die Voraussetzungen für die Fußfessel vorliegen. Ratz hätte eine geeignete Wohnung und gehe auch seit Monaten wieder einer geregelten Arbeit im nicht-juristischen Bereich nach. Vier Wochen hat die Ex-Richterin nun Zeit die Strafe anzutreten, nach fünf Monaten könnte sie um vorzeitige Haftentlassung ansuchen.
Kornelia Ratz wurde im Oktober wegen Testamentsfälschung zu 32 Monaten teilbedingter Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt. Die Ex-Richterin fälschte ein Testament zugunsten ihrer Verwandtschaft. Alle zehn Angeklagten in der Testamentsaffäre sind rechtskräftig verurteilt worden. (red)
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