Vergangene Woche wurde der Bericht im Gemeindeamt Hörbranz vorgestellt. Dabei wurden die Ergebnisse der Gutachten mit dem Gemeindevorstand, den Ausschuss-Mitgliedern für Raumplanung, Bau und Nachnutzung des ehemaligen Zollamtsareals sowie den Anrainervertretern diskutiert.
Im Rahmen der Projektplanung ist seitens der Behörden eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) vorgeschrieben, um mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Natur festzustellen. Wir haben hierbei freiwillig bereits die im Verfahren vorgesehene zweite Stufe, die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP), in Auftrag gegeben, sagt Joachim Nägele, Sprecher der Raststation Hörbranz GmbH. Uns war es wichtig, bereits in dieser Phase festzustellen, welche konkreten Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen im Detail zu erwarten sind, so Nägele weiter.
Umweltbericht
Im Rahmen des acht Zentimeter dicken Umweltberichtes erheben staatlich befugte und beeidete Ingenieurkonsulenten und Planungsbüros die Auswirkungen des Raststation-Projektes auf Mensch und Lebensräume, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie auf die Landschaft und die Sach- und Kulturgüter. Hierbei werden die Veränderungen in den Bereichen Lärm, Luftschadstoffe, Wasserhaushalt, Flächenbeanspruchung und Erscheinungsbild im Detail untersucht und bewertet.
Amtssachverständige prüfen
Der Umweltbericht liegt seit Anfang Februar der Umweltabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung vor, die diese Gutachten nun von den eigenen, unabhängigen Amtssachverständigen analysieren und überprüfen lässt. Ebenso wird das Land Vorarlberg eigene Messungen vor Ort durchführen, um die den Gutachten zugrunde liegenden Werte eigenständig verifizieren zu können.
Bürger-Einbindung gewährleistet
Nach Vorliegen der Stellungnahmen der Amtssachverständigen und der eigenen Mess-Ergebnisse wird die Umweltabteilung des Landes Vorarlberg ihren Bericht samt Empfehlung an die Gemeinde Hörbranz übermitteln. Auf Basis dieser umfassenden Situations- und Projektbeurteilung erfolgt durch die Gemeinde die Einbindung der Hörbranzer Bevölkerung im Rahmen des Auflageverfahrens dabei können BürgerInnen ihre Stellungnahmen einreichen. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen erfolgt die Abstimmung der Gemeindevertretung Hörbranz, eine etwaige Zustimmung wird dann dem Land Vorarlberg zur Beschlussfassung des geänderten Flächenwidmungsplanes übermittelt.
Umfassende Information
Parallel zu dem skizzierten Behördenverfahren soll die Bevölkerung umfassend über die geplante Raststation direkt an der Autobahn informiert werden. Uns war es ein Anliegen, zuvor die Ergebnisse der Gutachten und Erhebungen vorliegen zu haben, um seriöse Daten weitergeben zu können, erklärt Nägele. Dabei werden nicht nur die Details des Gesamtprojektes vorgestellt, sondern auch jene Veränderungen, die von den Anrainern angeregt und in die weiterführende Planung bereits eingeflossen sind. Darüber werden auch die bedeutenden positiven Impulse für die regionale Wertschöpfung sowie die zahlreichen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Situation für die Bevölkerung, die Gemeinde Hörbranz und das Land Vorarlberg entsprechend erläutert.
Nachhaltiges Raststation-Konzept als Vorreiter
Nachdem das Grundstück mehr als ein Jahrzehnt überwiegend nur noch als Parkplatz für LKWs genutzt wurde, soll hier ein attraktives Eingangstor nach Vorarlberg entstehen. Die von dem Vorarlberger Architekten Christian Lenz entworfenen Pläne sehen eine repräsentative Raststation vor, die die international anerkannte Architektur-Tradition des Landes widerspiegelt. Dabei spielt die Raststation auch eine Vorreiterrolle bei Ressourcenschonung und Energieeffizienz sowohl bei der Errichtung als auch während des Betriebs.
In Summe werden 15 Millionen Euro in die Revitalisierung dieses Areals investiert, bis zu 80 langfristige Arbeitsplätze werden in der Region geschaffen. Die Aufträge für Bau- und Errichtungsarbeiten werden zum überwiegenden Teil an regionale Betriebe vergeben.
Über die Raststation Hörbranz GmbH
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