Gegen 15.25 Uhr wurden Beamte am Pfingstmontag im Zuge eines Verkehrsschwerpunktes in Wien-Döbling auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der viel zu schnell unterwegs war. Er war in der 50er-Zone mit 73 km/h und einer weiteren Person auf seinem Roller unterwegs. Mit einem E-Scooter ist jedoch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/ erlaubt.
Mann und "Mitfahrerin" rasen mit E-Scooter über rote Ampel
Die Polizisten nahmen die Verfolgung auf. Im Kreuzungsbereich Heiligenstädter Straße mit der Kuchelauer Hafenstraße konnten die Polizisten den Mann schließlich einholen. Der Tatverdächtige fuhr dort jedoch noch über die rote Ampel und setzte seine Fahrt fort. Vor dem dortigen Bahnübergang konnten die Polizisten den Mann jedoch aufhalten.
Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle stellte sich heraus, dass es sich um eine 40-jährigen Mann mit polnischer Herkunft handelte, der seine 31-jährige Frau als "Mitfahrerin" dabei hatte. Der Fahrer wurde über die Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeitsübertretung und Überfahren einer roten Ampel) sowie dem Kraftfahrgesetz (Beförderung einer weiteren Person auf einem E-Scooter und fehlende Zulassung des Fahrzeugs) informiert.
Wien-Döbling: 40-Jähriger habe rote Ampel übersehen
Der 40-Jährige gab zu seiner Verteidigung an, die rote Ampel übersehen zu haben. Außerdem glaubte er nicht, dass man auf einem E-Scooter nur alleine fahren zu dürfen. Auch die deutliche Geschwindigkeitsübertretung wurde von ihm bezweifelt. Er war der Meinung, wenn der Scooter legal gekauft sei, dürfe er auch so schnell damit fahren, wie es mit diesem eben möglich sei.
Bei der Kontrolle gab es Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnorts des 40-Järhigen. Er gab eine Adresse an, an der er nicht mehr wohnt. Deshalb wurde nach Rücksprache mit einem Juristen eine vorläufige Sicherheitsleitung von 850 Euro eingehoben. Dem Mann wurde anschließend ausdrücklich untersagt, weiterzufahren. Er nahm das Verbot zur Kenntnis.
Trotz Fahrverbot: E-Scooter-Fahrer wenig später wieder angehalten
Gegen 15.55 Uhr wurde der 40-Jährige jedoch nicht unweit um ersten Anhalteort erneut angehalten. Auch bei dieser Fahrt hatte er wieder seine 31-jährige Frau dabei. Erneut wurde eine Sicherheitsleistung - diesmal in Höhe von 500€ - eingehoben und die Weiterfahrt untersagt.
Um weitere Übertretungen zu verhindern, wurde der E-Scooter abgenommen.
"RückSICHT": Blinden- und Sehbehindertenverband Wien will Bewusstsein schaffen
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (BSVWNB) verwies am Dienstag in einer Aussendung darauf, dass E-Scooter hinsichtlich ihrer Nutzung Fahrrädern gleichgestellt sind. Mit der am Freitag startenden Initiative "RückSICHT" soll Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass E-Scooter und Fahrräder immer wieder zu einer Stolperfalle für blinde und sehbehinderte Menschen werden. "Vor allem das Freihalten von Leitlinien sowie Ampelanlagen ist ganz wesentlich für die Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen", betonte Obmann Kurt Prall.
(Red)
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