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"Raser" darf nicht Schweizer werden

St. Gallen - Ein Deutscher fuhr 25 km/h zu schnell. Da lehnte Bern die Einbürgerung ab.

„Wer die Schweizer Rechtsordnung in grober Weise verletzt, kann nicht eingebürgert werden.“ So wies das Bundesamt für Migration das Gesuch eines Deutschen ab, der seit mehr als 40 Jahren mit seiner Familie in der Schweiz lebt. „Meine Wurzeln sind hier“, sagte der 66-Jährige gegenüber dem „St. Galler Tagblatt“. Zwei seiner Kinder aus erster Ehe haben den Schweizer Pass, seine zweite Frau ist Schweizerin. 1977 wollte sich der ehemalige Automechaniker schon einmal einbürgern lassen. Aber die Kosten in Höhe von 3600 Franken schreckten ihn ab. Heute würde ihn die Einbürgerung nicht einmal ein Drittel kosten. Aber als sich der Pensionist im September 2008 erneut bewarb, stieß sein „Zeichen der Verbundenheit“ mit der Eidgenossenschaft auf taube Ohren.

Am „Stoss“ geblitzt

Die Behörden überprüften den Antragsteller. Und sie kamen zum Schluss, der Möchtegern-Schweizer erfülle die Bedingungen nicht. Weil der leidenschaftliche Motorradfahrer im Sommer 2008 nämlich über den Stoss in Richtung Altstätten SG gefahren und innerorts mit 75 km/h geblitzt worden war. Erlaubt wären an der Stelle 50 km/h. Der Deutsche zahlte damals 600 Franken sofort und kassierte eine bedingte Geldstrafe von 1560 Franken. Seinen Führerschein gab er für drei Monate ab. Heuer im Frühjahr folgte nun dicke Post aus Bern: Das Bundesamt für Migration empfahl dem Deutschen, sein Einbürgerungsgesuch doch besser zurückzuziehen. Ein verurteilter Verkehrssünder sei nicht einbürgerungswürdig. So ist dem pensionierten Versicherungsberater die Lust auf roten Pass endgültig vergangen.

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