Alko-Lenker rast durchs Montafon: Auto beschlagnahmt
Bei der Kontrolle durch die Polizei stellte sich heraus, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert war, woraufhin ihm vorläufig der Führerschein entzogen wurde. Nach Absprache mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde das Fahrzeug gemäß § 99a der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1960 vorläufig beschlagnahmt.
Neues Gesetz
Diese Maßnahme basiert auf der 34. Novelle zur StVO, veröffentlicht als Bundesgesetzblatt I 2023/90, die am 1. März 2024 in Kraft trat. Die Novelle führt unter anderem strengere Regelungen bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein, einschließlich der Beschlagnahme und des Verfalls von Fahrzeugen. Zudem sieht sie höhere Verwaltungsstrafen und die Möglichkeit eines Fahrverbots für bestimmte Fahrzeuge vor. Die Novelle ermöglicht die vorläufige Beschlagnahme eines Fahrzeugs bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h. Der betroffene Fahrer wird wegen seiner Verstöße von der Polizei angezeigt.
(VOL.AT)
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